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Von: Marius Isenberg
Unter Wahrung der mitgliedsstaatlichen Kompetenzen im Bereich der sozialen Sicherung soll es verhindern, dass EU- Bürger*innen bei der Ausübung der Freizügigkeit benachteiligt werden. Es gehört zum Auftrag der Migrationsberatungsstellen der Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), zugewanderte EU-Bürger*innen zum Bestehen und zur Durchsetzung ihrer sozialen Rechte zu beraten. Vor diesem Hintergrund geben die Verbände der BAGFW folgende Empfehlungen zum Reformvorschlag der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2016 zur Verordnung 883/2004.