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Betreuungsvereine

Betreuungsvereine der AWO

Jeder Mensch, ob selbst betroffen oder ein*e Angehörige*r, Freund*in oder Nachbar*in, kann durch einen Unfall, Krankheit oder eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung in die Lage geraten, wichtige Angelegenheiten des Lebens dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst besorgen zu können.

 

Dann wird jemand benötigt, der*die die Interessen und die Rechte der Betroffenen zum Beispiel gegenüber Ämtern, Behörden, Banken und Ärzten vertritt.

 

Bei der Beratungsstellen der AWO können Sie sich informieren, welche Möglichkeiten es dann gibt. Zum Beispiel, ob eine gesetzliche Betreuung in Frage kommt oder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ausreichend ist. Natürlich können Sie hier auch erfahren, wie eine gesetzliche Betreuung beantragt – oder aufgehoben werden kann.

 

Die Mitarbeiter*innen der AWO Betreuungsvereine beraten Sie anonym und kostenlos, egal, ob Sie Betroffene*r, Angehörige*r oder Freund*in sind.

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