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Von: Hubert Lautenbach
AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zur Modernisierung der Strafprozessordnung
Im September 2023 hat das AWO Präsidium beschlossen, für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit einzutreten.
Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.
Diesem Beschluss ist eine lange Diskussion in der sozialarbeiterischen und juristischen Fachwelt vorangegangen, in der die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Berufsgruppen der Sozialen Arbeit eingefordert wurde. Jetzt hat die sich die AWO als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege klar positioniert.
Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.
Mit dem nun vorgelegten Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe veröffentlicht die AWO einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts.
Zur Bekräftigung dieses Anliegens ist die AWO im Herbst 2023 dem „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht“ (zeugnis-verweigern.de) beigetreten.