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17.08.2018 | Pressemitteilung

Einwanderungsgesetz - Einwanderung nicht nur auf Erwerbstätigkeit beziehen

Von: Mona Finder

 

In den vergangenen Tagen legte das Bundesinnenministerium dem Kabinett ein Eckpunktepapier für ein Einwanderungsgesetz für qualifizierte Fachkräfte vor, das zunehmend in der Presse diskutiert wird. „Einwanderung darf nicht nur auf Erwerbstätigkeit bezogen werden. Ein Einwanderungsgesetz sollte alle Lebensbereiche der zu uns kommenden  Menschen in den Blick nehmen. Was fehlt ist ein Gesamtkonzept“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

 

Aus Sicht der AWO ist der Wegfall der Vorrangprüfung im Grundsatz für alle Berufe und die faktische Gleichstellung von ausländischen mit einheimischen Bewerberinnen und Bewerbern begrüßenswert. Allerdings zeigen sich in der Praxis  erhebliche Schwierigkeiten wenn es darum geht, ausländische Zertifikate und Berufsabschlüssen anzuerkennen. Dazu betont Brigitte Döcker: „Abschlüsse und Berufsqualifikationen nachträglich festzustellen, birgt nach Ansicht der AWO für die Betroffenen das Risiko, dass ihre Qualifikation abgewertet und sie damit ungerecht, weil zu niedrig entlohnt werden.“

 

Laut übereinstimmenden Presseberichten soll zukünftig auch beruflich Qualifizierten die befristete Einreise zur Jobsuche erlaubt sein, wenn entsprechende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen. Arbeitssuchende könnten wohl zur Überbrückung "eine Erwerbstätigkeit auch unterhalb der eigentlichen Qualifikation" annehmen. „Nach Ansicht der AWO kann es hier, gerade aufgrund langwieriger Anerkennungsprozesse,  zu einem missbräuchlichem Umgang kommen, wo vor die Eingewanderten geschützt werden müssen“, betont Döcker.

 

„Die AWO fordert seit langer Zeit die Möglichkeit des Spurwechsels“, betont Döcker. So wäre es allen Beteiligten in der Praxis vor Ort immer wieder unbegreiflich, warum jungen Menschen, die eine Ausbildungsplatzzusage haben, die Beschäftigungserlaubnis sogar für Mangelberufe verweigert wird. Die bereits bestehende 3+2 Regelung sollte konsequent in allen Bundesländern Anwendung finden und auch uneingeschränkt für Personen aus sog. sicheren Herkunftsländern gelten.

 

Es bleibt abzuwarten, wie der konkrete Gesetzesentwurf aussehen wird. „Es ist gut, dass endlich wieder Politik im Bereich der Migration gemacht wird. Ob es dann auch eine gute Politik wird, sehen wir dann, wenn das Gesetz vorliegt “, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

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