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24.05.2016 | Artikel

3. Aufruf im ESF-Programm "rückenwind"

Von: Christin Lübbert

 

Im Rahmen des ESF-Programms "rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft" wurde der dritte und letzte Aufruf veröffentlicht. Bis zum 17.06.2016 können in einem zweistufigen Antragsverfahren Interessenbekundungen eingereicht werden.

"rückenwind" ist ein Förderprogramm zur Personal- und Organisationsentwicklung in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft in Verbindung mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Organisationsstrukturen in den Einrichtungen und Verbänden.

Das Förderprogramm wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) entwickelt. Gefördert wird es im Rahmen der Förderperiode 2014-2020 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Bundesmitteln.

30 Millionen Euro stehen zur Erprobung innovativer Ideen und Konzepte zur Verfügung. Die übergeordneten Förderbereiche lauten "Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit" und "Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen".

Gefördert werden Projekte zur integrierten Personal- und Organisationsentwicklung. 

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