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20.01.2017 | Veröffentlichung

Zweiter Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen veröffentlicht

Von: Cordula Schuh

 

Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den zweiten Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen verabschiedet. Darüber widmet sich der Teilhabebericht zwei Schwerpunktthemen: Er richtet den Blick auf das Leben von Migranten und Wohnungslosen mit Behinderungen. Die Bearbeitung beider Themen stellte sich als besondere Herausforderung dar, weil über Personengruppen mit mehreren Benachteiligungen bisher kaum verlässliche Daten vorliegen.

Teilhabeberichte sind für Politik und Gesellschaft zugleich Herausforderung und Orientierung. Sie zeigen den Handlungsbedarf für die Zukunft auf – für Politik und Zivilgesellschaft.

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Hierzu nimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wie folgt Stellung:

"Der Bericht macht deutlich: Die Entwicklung der Teilhabe verläuft nicht in allen Lebensbereichen einheitlich. Neben erkennbaren Fortschritten gibt es auch weiterhin Nachholbedarf in wichtigen Lebensbereichen.

 

Erfreulich ist, dass immer mehr Kinder im Vorschulalter qualifiziert gemeinsam betreut werden. Der Anteil der inklusiv betreuten Kinder ist von 81 Prozent (2008) auf 91 Prozent (2015) gestiegen. Hier setzt sich die Inklusion durch. Auch ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren stark gesunken, das Beschäftigungsniveau ist gestiegen. Fast 1,2 Mio. Arbeitnehmer oder ihnen gleichgestellte wurden im Jahr 2014 beschäftigt. Deutlich mehr Menschen wohnen ambulant betreut in eigener Wohnung – seit 2008 hat sich ihre Anzahl auf rund 160.000 im Jahr 2014 verdoppelt. Aber noch immer werden mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an Förderschulen als an Regelschulen unterrichtet – 66 Prozent in 2014. Und nach wie vor bleiben viele Förderschülerinnen und Förderschüler ganz ohne Schulabschlüsse – 71 Prozent in 2014. Handlungsbedarf gibt es aber nach wie vor beispielsweise beim Angebot barrierefreier Verkehrsmittel, barrierefreiem Wohnraum und bei barrierefreier Freizeitgestaltung. Immerhin sind im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs 60 Prozent der von der DB AG eingesetzten Fahrzeuge barrierefrei.

Der Teilhabebericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung erstellt alle vier Jahre einen Bericht über die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. Dazu werden Daten über deren Lebenslage und den Entwicklungsstand ihrer Teilhabe ausgewertet. Damit wird die im SGB IX und in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegte Berichtspflicht erfüllt.

Im Wesentlichen wurden für den zweiten Teilhabebericht Daten aus den Jahren 2005 bis 2014 ausgewertet. Die Erstellung des Berichts wurde durch einen wissenschaftlichen Beirat unter Vorsitz von Frau Professorin Dr. Elisabeth Wacker, Technische Universität München, intensiv begleitet. Das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat unter der Leitung von Dr. Dietrich Engels die Datenanalyse vorgenommen. Kommentare des wissenschaftlichen Beirats geben Einblick in aktuelle, wissenschaftliche Diskurse und formulieren Erwartungen an die Inklusionspolitik in Bund und Ländern."

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