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Von: Sinje Vogel
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (B-umF) hat in einer bundesweiten Online-Umfrage Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu den Auswirkungen des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme (§ 42a SGB VIII) befragt. Das Gesetz trat am 1. November 2015 in Kraft und regelt eine Umverteilung der nach Deutschland eingereisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach einer bundesweiten Quote. Die Auswertung der Umfrage belegt eine große Disparität zwischen den bestehenden Aufnahmestrukturen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und eine Unterbringungs- und Versorgungsstruktur, die oftmals nicht den Standards der Jugendhilfe entspricht.