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09.09.2022 | Pressemitteilung

Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September

Gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids muss Suizidprävention in den Fokus nehmen

Seit dem Kippen des § 217 StGB durch das Bundesverfassungsgericht ringt der Deutsche Bundestag um eine neue gesetzliche Rahmung des assistierten Suizids. Eine intensive Debatte vor der Neuregelung ist richtig, jedoch sollte hierbei auch der Fokus stimmen. Dieser muss auf der Suizidprävention liegen. Die AWO spricht sich für eine zeitnahe rechtliche Rahmung des assistierten Suizids aus, mahnt aber ausdrücklich an, dass diese parallel mit einer Verbesserung der Suizidprävention sowie einem Ausbau der palliativen Versorgung einhergehen muss.

Dazu erklärt die AWO-Ethikkommission: „Alle vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids lassen den Ausbau der Suizidprävention außen vor. Auftrag des Staates im Rahmen dieser Gesetzgebung ist es, ein Schutzkonzept zu schaffen, das die Freiverantwortlichkeit bei der Entscheidung zu einem assistierten Suizid sichert. Ein niedrigschwellig vorhandenes und dauerhaft finanziell abgesichertes Netz an suizidpräventiven Angeboten ist hierfür absolut notwendig. Trotz der großen Fortschritte in der Suizidprävention in den vergangenen Jahren ist ein solches aber bis heute in Deutschland nicht vorhanden. Entsprechend unterstützen wir die Forderung nach einem Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention und fordern, dass dieses zeitnah auf den Weg gebracht wird.“

Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO-Bundesverbandes, betont: „Gerade im Zusammenhang mit dem assistierten Suizid muss ein Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention den Ausbau palliativer Versorgung umfassen. Hierüber kann ein würdevolles und selbstbestimmtes Sterben abseits des assistierten Suizids ermöglicht werden. Was in der Theorie heute möglich ist, scheitert allerdings in der Praxis an der finanziellen Absicherung. Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Deutschen Stiftung Patientenschutz zeigt, dass 30 % der befragten Menschen eher einen assistierten Suizid als den Gang in ein Pflegeheim wählen würden. Ausdruck fand hier eine große Angst vor dem Sterben an sich, die nachweislich durch die Leistungsmöglichkeiten der palliativen Versorgung genommen werden kann. Viele Einrichtungen der Altenhilfe haben dies erkannt und versuchen, palliative Kompetenzen in ihre Arbeit zu integrieren, scheitern jedoch an der Finanzierung dieser Leistung. Lange überfällig und absolut notwendig ist im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids entsprechend eine finanzielle Absicherung palliativer Versorgung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe.“

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