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Von: Gudula Wolf
Cousine Hilda und ihr Ehemann Friedrich sind beide 65 Jahre alt. Friedrich regelt geschäftliche Dinge wie Reise- und Ticketbuchungen, finanzielle Transaktionen oder viele Einkäufe digital und kommuniziert meist per E-Mail oder über die Sozialen Medien mit anderen. Seit zwei Wochen liegt er mit einem schweren Herzinfarkt im Krankenhaus auf der Intensivstation und ist nach ärztlicher Prognose längere Zeit nicht handlungsfähig. Hilda ist nicht nur wegen des Gesundheitszustandes besorgt, sie weiß nicht, welche Auswirkungen Friedrichs krankheitsbedingter Ausfall nach sich zieht. Wer kümmert sich nun um seine digitalen Angelegenheiten in seiner Abwesenheit?
Zum Glück haben sie beide seit einiger Zeit eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Zwei wichtige Dokumente, die beizeiten festlegen, wer im gesundheitlichen Ausnahmezustand für die erkrankte Person bestimmen darf und wie mit Krankheits-oder Unfallfolgen umgegangen werden kann.
Eigentlich müsste eine umfassende Vorsorgevollmacht alle Lebensbereiche regeln, doch was geschieht eigentlich mit dem digitalen Leben? Immer mehr Menschen sind im Internet unterwegs, verwenden Kennwörter, Benutzernamen oder digitale Konten. Sie nutzen Online-Bezahldienste, Onlinebanking und gehen digitale vertragliche Beziehungen ein. Wissenschaftler*innen und Verbraucherschützer*innen empfehlen sich beizeiten um eine Vorsorge und das digitale Erbe nach dem Tode zu kümmern. Das Fraunhofer Institut hat im Dezember 2019 in einer Studie festgestellt, „dass kaum ein Mensch sich über die weitere Verwendung seiner Daten bewusst ist“.
Vielen Menschen ist nicht klar, dass Sie schon zu Lebzeiten selbst Vorsorge über die persönlichen digitalen Daten treffen können. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Checkliste und Mustervorlagen im Umgang mit den digitalen Daten zusammengestellt. Einige wichtige Tipps:
- Unnötige Benutzerkonten löschen.
- Liste über alle genutzten E-Mail-oder Nutzer-Konten mit dazugehörigen Benutzernamen und Kennwörter erstellen, aufschreiben und immer aktualisieren. Auch digitale Passwortmanager können verwendet werden.
- Eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um das digitale Leben betrauen und mit ihr darüber sprechen. Ebenso einen Online- Zugriff auf die Daten in einer schriftlichen Vollmacht festhalten.
- Die Liste und die Vollmacht des digitalen Lebens sollte gemeinsam mit der regelhaften Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden. Die bevollmächtigte Person sollte über den Ort in Kenntnis gesetzt werden und /oder eine Vorsorgevollmacht ausgehändigt bekommen.
Besteht nicht mehr die Möglichkeit selbst einer Person die Vorsorgevollmacht zu erteilen, kann auch eine gerichtlich bestellte Betetreuungsperson im Umfang seines Aufgabenkreises für die betroffene Person tätig werden. Je nach gerichtlich erteilter Notwendigkeit können unter anderem Online-Nutzerkonten gekündigt werden.
Die AWO Online-Pflege- und Seniorenberatung bietet alle zwei Monate einen Expertenchat an. Das Thema zum jeweiligen Expertenchat wird immer über die Internetseite der AWO-Pflegeberatung angekündigt.