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Von: Gudula Wolf
Aktiv und gesund bis ins hohe Alter sein, ein unbesorgtes und selbstbestimmtes Leben führen können – wer wünscht sich das nicht? Doch dieser Zustand kann jäh unterbrochen werden, durch einen plötzlichen Unfall oder eine Krankheit. Im schlimmsten Fall ist es dann nicht mehr möglich, selbst die wichtigsten Angelegenheiten zu regeln:
Wer unterschreibt einen Antrag auf Pflegeleistungen oder vertritt mich bei der Bewilligung von Gesundheitsleistungen? Wer kann für mich beim Vermieter unterschreiben, dass die Wohnung gekündigt wird? Wer kümmert sich um meine Postsendungen? Wer vertritt mich vor Behörden, regelt Zahlungen oder darf meine Konten verwalten? Wie und wer entscheidet im Zusammenhang mit Krankheiten, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, meine Bedürfnisse oder Behandlungswünsche zu äußern?
Ein weit verbreiteter Irrtum geht davon aus, dass automatisch die engsten Angehörigen wichtige rechtliche Angelegenheiten regeln dürfen. Das stimmt nicht!
Im Ernstfall trifft eine fremde Person alle Entscheidungen
Ein weit verbreiteter Irrtum geht davon aus, dass automatisch die engsten Angehörigen wichtige rechtliche Angelegenheiten regeln dürfen. Das stimmt nicht! Gibt es keine schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen und Vollmachten, sind Kindern, Ehepartner*innen oder Eltern die Hände gebunden, sollte der „Fall der Fälle“ eintreten. Stattdessen wird eine gesetzliche Betreuungsperson eingesetzt. Ein Fremder oder eine Fremde trifft dann alle Entscheidungen – auch die lebenswichtigen.
Sicherheit schaffen hier nur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung. Mit ihnen kann jede*r im Vorhinein und verbindlich festlegen, wer welche Entscheidungen treffen darf und wie mit einer Krankheit oder Unfallfolgen umgegangen werden soll.
Für eine sinnvolle Vorsorgevollmacht sollten viele Fragen genau bedacht werden
Einfach ist das nicht – niemand beschäftigt sich gern mit möglichen Unfällen oder Erkrankungen. Zusätzlich kompliziert wird die Angelegenheit dadurch, dass nicht alle Fragen so ohne weiteres zu beantworten sind, ohne einmal bis zur letzten Konsequenz durchdacht worden zu sein. „Ich will nicht künstlich am Leben erhalten werden“, heißt es oft. Aber was genau bedeutet das? Welche medizinischen Interventionen möchte ich nicht und auf welche lasse ich mich ein?
Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und oder Patientenverfügung mit Unterstützung einer Beraterin oder eines Beraters auszufüllen. Sie kennen die möglichen Eventualitäten und wissen, was zu beachten ist, soll die Vollmacht im Ernstfall eine Hilfe und kein Hemmnis sein.
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Kontakt:
Gudula Wolf