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Von: Gudula Wolf
Tipps für den Einzug in eine Pflegeeinrichtung.
Onkel Friedrich kann nicht mehr alleine in seiner Wohnung leben. Er hat eine leichte Demenz und mit seinen 85 Jahren ist er nicht sehr sicher auf den Beinen, stürzt öfters und muss dann im Krankenhaus versorgt werden. Die Hilfe durch den ambulanten Pflegedienst reicht ihm nicht aus. Wir Familienmitglieder wohnen zu weit weg, um praktische Unterstützung zu geben. Um seinen Lebensabend sicherer zu verbringen und sich rund um die Uhr versorgt zu wissen, möchte Onkel Friedrich nach einem erneuten Krankenhausaufenthalt in eine stationäre Pflegeeinrichtung in unsere Nähe ziehen. Eine Zimmerzusage hat er schon bekommen und der Umzug zum nächsten Monat wird jetzt geplant. In seinen Unterlagen finden wir einige Versicherungs- Policen und verschiedene Verträge. Wir überlegen gemeinsam mit ihm, was er in der Pflegeeinrichtung noch benötigt, neu hinzu kommen sollte und wie unnötige Verträge gekündigt werden können. Wir machen uns eine Checkliste, was erledigt werden muss.
Voraussetzung:
Damit Angehörige oder Nahestehende Versicherungen oder Verträge für betroffene Personen abschließen oder kündigen können, benötigen sie eine schriftliche Vollmacht, die sie befähigt zu handeln. Die Vollmacht sollte in Kopie zu den Vertragsabschlüssen oder – kündigungen beigelegt werden. Die Kündigungen oder Vertragsänderungen müssen in der Regel schriftlicher Form dem Dienstleister mitgeteilt werden. Empfehlenswert ist die postalischen Briefe per Einschreiben zu versenden.
Sollte die betroffene Person selbst noch in der Lage sein Unterschriften zu tätigen und den Sachverhalt zu verstehen, dann ist es in der Umzugssituation hilfreich mit einer nahestehenden Person Vertragsunterlagen gemeinsam zu sichten und zu entscheiden, welche mitgenommen werden (z.B. Zeitungsabonnements) unter Berücksichtigung von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Wichtig: die beibehaltenden Dienstleister müssen über die neue Anschrift informiert werden.
Verträge, Versicherungen & Co- eine Auswahl:
Heimvertrag
Bevor ein*e Bewohner*in in eine Pflegeeinrichtung zieht, muss zwischen der einziehenden Person (oder einer rechtlich verantwortlichen Betreuungsperson) ein Heimvertrag abgeschlossen werden. Im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist festgehalten, dass der*die Pflegeeinrichtungsbetreiber*in vor Abschluss des Vertrags alle wichtigen Informationen zum Leistungsangebot in schriftlicher Form und einfacher, leicht verständlicher Sprache aushändigen muss.
Sonderkündigungsrecht
Mithilfe des Sonderkündigungsrechts wird die Möglichkeit eingeräumt, Verträge zu beenden, ohne die ordentlichen Kündigungsfristen beachten zu müssen. Voraussetzung ist, dass dafür ein besonderes Ereignis vorliegen muss oder der Vertrag einseitig geändert wird. Beispielsweise können Gas- und Wasserverträge frühzeitig gekündigt werden, weil diese beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung nicht mehr gebraucht werden.
Mietvertrag
In der Regel gilt für Mietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Um Missverständnisse auszuschließen sollten nochmal die Fristen und Sonderregeln im Mietvertrag nachgelesen werden. Eine Wohnung kann nicht im Rahmen des Umzugs in eine Pflegeeinrichtung per Sonderkündigungsrecht frühzeitig gekündigt werden. Doch eine Nachmieterklausel oder ein Gespräch mit oder Anschreiben an die Vermieter kann helfen, um vorzeitig aus dem Mietvertrag und die Finanzierung einer ungenutzten Wohnung zu kommen.
Versicherungen
Bestehende Versicherungen wie Hausrat oder Lebensversicherung sind beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu überprüfen. Einige sind wichtig, wie beispielsweise die Beibehaltung oder der Neu-Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Dabei ist gerade bei Bewohner*innen mit einer Demenzerkrankung wichtig, dass die Erkrankung der Versicherung gemeldet wird, um eine eventuelle „Gefahrenerhöhung“ in der Versicherungsklausel mit einzubeziehen. Im Ernstfall könnte der Versicherungsschutz nicht vorhanden sein.
Rundfunkbeitrag/ GEZ-Gebühr
Alle Bewohner*innen einer Pflegeeinrichtung sind von der Rundfunkgebühr befreit. Daher ist es wichtig bei allen Vertragskündigungen die Abmeldung der monatlichen GEZ-Gebühr nicht zu vergessen. Auf der Website der GEZ sind die entsprechenden Hinweise und Formulare zu fnden.
Zum Glück hat meine Mutter eine Vollmacht und kann gemeinsam mit meinem Onkel entscheiden, welche Versicherungen, Verträge und auch Zeitungen beibehalten werden. Vom Sozialdienst der Pflegeeinrichtung hat sie erfahren, dass auch der bisherigeTelefonvertrag gekündigt werden kann, da die Pflegeeinrichtung mit einem eigenen Telefonanbieter zusammen arbeitet.
Weitere Fragen? Nutzen Sie den Expert*innen-Chat zum Thema.
Am 21. Juni 2022 findet in der Zeit von 18:00 bis 19:00 Uhr ein Expert*innen-Chat zum Thema „Umzug in eine Pflegeeinrichtung- Welche Versicherungen und Verträge sind wichtig?“ statt. Interessierte können sich mit einem Experten der Berliner Verbraucherzentrale in einem Chat austauschen. Treten Sie einfach hier, auch ohne Registrierung bei.
Für alle weiteren Fragen nutzen Sie auch das Angebot der Online- Pflege- und Seniorenberatung.
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