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Von: Marius Isenberg
Die Träger und Einrichtungen der Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erbringen auf gemeinnütziger Basis in erheblichem Umfang (soziale und gesundheitliche) Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in Deutschland. Für deren Finanzierung ist neben regulären Entgelten, Eigenmitteln und Spenden in verschiedenen Bereichen der Einsatz staatlicher Mittel – auch vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips – notwendig oder gewünscht. So erfordert etwa die Bereitstellung von DAWIs in ländlichen Regionen oder für benachteiligte Zielgruppen häufig die Unterstützung der öffentlichen Hand. Bei der Umsetzung von (EU-)Förderprogrammen wird der Einsatz (mitglieds-)staatlicher Gelder für die Erfüllung neuer Aufgaben gezielt geplant. Mit ihrer Stellungnahme positioniert sich die BAGFW zur Weiterentwicklung des Beihilfenrechts, insbesondere der DAWI-De-minimis-Verordnung.