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30.05.2016 | Stellungnahmen

Verurteilte nach Paragraph 175

Von: Jannes Hesterberg

 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Mai das Rechtsgutachten „Gesetzgeber zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 verpflichtet“ vorgestellt.
Die AWO teilt die Einschätzung, wonach der Gesetzgeber die Opfer der Strafverfolgung nicht nur rehabilitieren kann, sondern sogar muss. Die Personen, die durch den §175 verurteilt wurden, warten bis heute auf eine Aufhebung der Urteile. Sie wurden durch die Verfolgung und Verurteilung in ihrer Menschenwürde verletzt.
Nach der Vorschrift des § 175 StGB sind in der Bundesrepublik bis 1969 und in der DDR bis 1968 sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern ohne Vorliegen weiterer Umstände bestraft worden. Zwischen 1945 und 1969 führte die Strafverfolgungspraxis allein in der Bundesrepublik zu bis zu 50.000 Verurteilungen.
Bis weit in die 1960er Jahre wurde in der BRD gegen knapp 100.000 Menschen nach § 175 StGB ermittelt, davon waren ca. 28.000 junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Im Durchschnitt wurde jährlich gegen 7.592 Person ermittelt. Insgesamt wurden in jener Zeit ca. 50.000 Menschen rechtskräftig verurteilt. Es wurden in den Jahren zwischen 1950 und 1965 durchschnittlich 3.000 gleichgeschlechtlich begehrende Männer pro Jahr verurteilt. Dies entspricht einer ähnlich hohen Verfolgungsintensität wie Mitte der 1930er Jahre im Nationalsozialismus. Im Vergleich zu den Zahlen aus der Weimarer Zeit hatte sich die Verfolgungsintensität durch die Behörden der Bundesrepublik also mindestens verfünffacht.
Das Ausmaß dieser staatlichen Verfolgung hat seine ganz eigene Geschichte – und nach 1945, durch die innerdeutsche Grenze und zwei deutschen Staaten, sogar zwei unterschiedliche, parallel verlaufende Geschichten. Diese Verfolgung war für die Betroffenen ein Stigma, eine Verurteilung und bedeutete für viele das gesellschaftliche Aus. Zahlreiche Homosexuelle verloren ihre Arbeit, ihr Ansehen, manche nahmen sich das Leben; Familien zerbrachen.
Die lange rechtliche Legitimation der Verfolgung homosexueller Männer mit ihrer Verschärfung und Erweiterung durch den § 175a in den 1930er Jahren bis 1969 hinterließ tiefe Spuren bei den betroffenen Männern sowie bei weiten Teilen der restlichen Bevölkerung. Die Homophobie der Gesellschaft wurde damit strafrechtlich legitimiert. Die Pflicht der Richter, auch im Nachkriegsdeutschland weiter nach diesem Gesetz zu verurteilen, war eine Pflicht von der Rechtsgelehrte und Politiker*innen heute sagen, sie sei ein schwerer Verstoß gegen die auch damals geltenden Menschenrechte. Mittlerweile sehen Bundestag und Bundesrat durch die zwischen 1945 und 1969 fortbestehende Strafbarkeit der sogenannten „einfachen Homosexualität“ die Menschenwürde der Betroffenen verletzt.
Die AWO unterstützt u.a. hierbei die Kampagne „Offene Rechnung: §175 StGB“ der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. und sieht eine klare verfassungsrechtliche Legitimation für staatliche Rehabilitierungsmaßnahmen. Ferner unterstützt die AWO das Vorhaben einer kollektiven Rehabilitierung durch ein Aufhebungsgesetz. Hierbei begrüßt die AWO das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle, den Vorschlag der SPD und des Bundesjustizministers Heiko Maas, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen § 175 StGB sowie zum daraus entstehenden Entschädigungsanspruch zu erarbeiten.

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