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Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten

Von: Claudia Pohl

 

Meine demenzkranke Mutter mit Pflegegrad 3 konnte vor Beginn der Corona-Pandemie noch gut zu Hause von meiner Schwester, dem ambulanten Pflegedienst und mir versorgt werden. Außerdem besuchte sie an zwei Tagen in der Woche eine Tagespflege-Einrichtung. Mit Beginn der Corona-Pandemie brachen viele unterstützende Hilfen ab. Die Tagespflege-Einrichtung wurde geschlossen. Der Pflegedienst kam nur morgens und abends zu kurzen Einsätzen vorbei. Meine Schwester konnte nicht mehr anreisen und mich entlasten. Wegen meiner Arbeit war meine Mutter viele Stunden alleine zu Hause und wurde immer verwirrter. An eine Kurzzeitpflege –oder stationäre Pflegeeinrichtungen war wegen der Aufnahmebeschränkungen nicht zu denken. Ich wechselte meinen Arbeitsplatz ins häusliche Büro und holte meine Mutter zu mir. Ende Mai brach sie sich bei einem Sturz den rechten Unterarm und brauchte danach viel Hilfe und Unterstützung. Ich war ziemlich überfordert von dem Corona-Pandemie-Geschehen in unserer Region, dem Spagat zwischen Arbeit und Pflege. Es gab keine Möglichkeiten, die mich entlasten konnten. Allmählich versuchen viele Einrichtungen und Dienste unter hohen Schutzauflagen die Einschränkungen zu lockern. Wie geht es weiter? Welche Unterstützung kann meine Mutter von der Pflege- oder Krankenversicherung bekommen? Und welche Entlastung kann ich als pflegende Angehörige bekommen?

 

Tipps von der Expertin:

 

Gesetzliche Sonderregeln in Corona-Zeiten

Einige Sozialleistungen sind für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige an die Pandemie-Situation angepasst worden und sind u.a. bis zum 30. September 2020 als Sonderregelung   befristet gültig, beispielsweise

  • Nutzung ärztlicher und psychotherapeutischer Videosprechstunden.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu 14 Tage durch das klinikärztliche Personal ausgestellt werden. 
  • Der verpflichtende Pflegeberatungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ist ausgesetzt.
  • Die Kostenpauschale für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln ist von 40 auf bis zu 60 Euro angehoben worden.
  • Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro / pro Monat, aus dem Jahre 2019 kann drei Monate länger genutzt werden. Nicht genutzte Leistungen verfallen erst später und Nachbarschaftshelfer*innen oder sonstige haushaltsnahe Anbieter dürfen von Pflegebedürftigen für den Entlastungsbetrag genutzt werden.
  • Schafft der bisherige Pflegedienst nicht die ambulante Versorgung für pflegebedürftige Menschen, dann besteht die Möglichkeit mit der Pflegekasse über die Finanzierung des Einsatzes anderer Anbieter wie Betreuungsdienste oder andere medizinische Leistungserbringer zu verhandeln.
  • Pflegekurse und Pflegeschulungen für pflegende Angehörige finden nicht vor Ort statt, sondern werden per Telefon- oder Videoschulung von den Pflegekassen angeboten.
  • Arbeitnehmer*innen, die in der Corona- Zeit aufgrund von fehlenden Pflegestrukturen pflegebedürftige Angehörige neben Ihrer Arbeit versorgen müssen können eine kurzfristige Arbeitsauszeit (kurzfristige Arbeitsverhinderung), samt Pflegeunterstützungsgeld bis zu 20 Tagen erhalten.
  • Für eine längere Pflegeübernahmezeit können berufstätige Angehörige 6 Monate Pflegezeit bis zu 24 Monate Familienpflegezeit flexibler und unbürokratischer nutzen. Der entstandene Lohnausfall kann einfacher mit einem zinslosen Darlehen überbrückt werden.
  • Falls Pflegeeinrichtungen noch nicht in der Lage sind Kurzzeitpflegeplätze anzubieten, können Krankenhäuser oder Rehabilitationseinrichtungen diese 24 Stunden – Versorgungsform anbieten. Die Pflegekasse übernimmt bis zu acht Wochen bei einer Summe bis zu 2.418 Euro die Pflege.

 

Zurück in den „normalen“ Pflegealltag

Allmählich bessert sich die institutionelle Pflegeversorgung in Deutschland. Allerdings gibt es regionale Unterschiede im Umgang mit Öffnungen der Tagespflegeeinrichtungen unter Einhaltung von Abstandsregeln und Hygieneplänen. Kurzeitpflege- oder stationäre Pflegeeinrichtungen bieten unter Auflagen Rund-um-die Uhr- Betreuung an und jede Krankenhausaufnahme und –entlastung wird mit Corona-Testergebnissen begleitet. Verschiedener Orts werden krankheitsspezifische Betreuungsgruppen angeboten und ambulante Dienste versuchen unter Hygieneauflagen ihre normalen Pflegetouren durchzuführen. Pflegeberatung findet meist noch per Telefon oder im Videochat statt.

 

Pflegende Angehörige entlasten

Erholung und Urlaub sind für alle Menschen wichtig. Gerade nach der akuten Corona-Pandemie- Zeit sollte neue Kraft getankt werden. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Verhinderungs- oder Urlaubspflege nutzen: Pflegende Angehörige können bis zu 42 Tage im Jahr Verhinderungspflege von der Pflegekasse bekommen. In Kombination mit der Kurzzeitpflege kann diese Hilfe zeitlich verlängert werden. Die Verhinderungspflege kann auch genutzt werden, um gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person oder alleine eine längere Auszeit zu nehmen.
  • Kur- Beratungsstellen, wie das Müttergenesungswerk , beraten zu Kuren und zur Versorgung der pflegebedürftigen Person während dieser Zeit. Weitere Kurplätze finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) .

Unterstützung bei der Auswahl eines Angebots und der Beantragung von Erholungs-Einrichtungen und Reisen für pflegende Angehörige in Ihrer Region oder deutschlandweit erhalten Sie beispielsweise hier:

Weitere Informationen:

Die Online-Pflege-und Seniorenberatung bietet dazu am Donnerstag, 30. Juli 2020 ab 16 Uhr einen Chat mit einer Expertin aus der Pflegeberatung an. Teilnehmer*innen können auf der Webseite AWO-Pflegeberatung einfach dem Expertenchat    beitreten oder schon im Vorfeld eine Frage stellen.

Pflegebedürftige gelten als besonders durch das Corona-Virus gefährdete Bevölkerungsgruppe. Fällt die übliche Versorgungsform aus, ändert sich von einen auf den anderen Tag die Versorgungssicherheit für die Betroffenen und ihre pflegenden Angehörigen. Die Regierung versucht mit spezifischen Regelungen Erleichterungen zu schaffen und Unterstützung zu geben. Aufgrund von Hygiene-Regeln wird die Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen weiterhin angespannt bleiben.

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