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Die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. In allen Bundesländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Diese Stellen können bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten.
Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail!
Die zum 1. Januar 2017 gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Stiftung Anerkennung und Hilfe sieht folgende Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen vor:
- Öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und Unrechts,
- Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen,
- individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in den Anlauf- und Beratungsstellen und
- Unterstützung durch finanzielle Hilfe.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Stiftung, deren Leistungen und den Kontaktmöglichkeiten zu den Anlauf- und Beratungsstellen bietet der barrierefreie Internetauftritt: www.stiftunganerkennung-hilfe.de.
Nähere Informationen zum Anmeldeprozess finden Sie unter der Rubrik "Infos für Betroffene".
Das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218) beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr, kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz.
E-Mail-Adresse für gehörlose Menschen: info.gehoerlos@bmas.bund.de
Kontakt:
Cordula Schuh
Referentin für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen