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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) veröffentlicht eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
Durch den vorgelegten Referentenentwurf sollen die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland umgesetzt werden.
Zusammenfassung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Dies schließt Maßnahmen ein, die den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich entsprechender Technologien, ermöglichen.
In diesem Sinne begrüßt die BAGFW den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich. Sie unterstützt die Zielsetzung, den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu digitalen Alltagsprodukten und -Dienstleistungen zu ermöglichen bzw. zu verbessern und somit die wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Die BAGFW begrüßt das Gesetz grundsätzlich, sieht aber an verschiedenen Stellen noch Verbesserungsbedarf.
Hier können Sie die BAGFW-Stellungnahme downloaden:
Kontakt:
Cordula Schuh
Referentin für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen