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Von: Thomas Heser
Mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz plant die Bundesregierung, die Verfahren hinsichtlich der Abschiebung und Inhaftierung von Ausländer*innen deutlich zu verschärfen.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dem Phänomen der sogenannten Sekundärmigration zu begegnen, in dem er Flüchtlinge, die bereits einen Schutzstatus in einem anderen EU Mitgliedsstaat besitzen, aber in Deutschland leben möchten, und Flüchtlinge, die entgegen der Dublin-VO nach Deutschland einreisen, im Rahmen des Leistungsrechts zu sanktionieren. Zu diesem Zweck wird auch das Asylbewerberleistungsgesetz maßgeblich geändert.
Dazu nimmt der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt in seinem Positionspapier nun Stellung.