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Der AWO Bundesverband nimmt Stellung zum Referentenentwurfs des Bundesministerium für Inneres zur Einführung eines Gestetzes zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
Mit dem Entwurf zur Einführung eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren soll eine Entlastung der Verwaltungsgerichte und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erreicht werden und mit der Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung, sowie durch weitere prozessuale Änderungen, sollen die Gerichtsverfahren beschleunigt werden. Außerdem soll die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes besser zu nutzen. Ferner soll eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden, damit Bedarfe im Asylverfahren erkannt und durch gut informierte Asylsuchende bessere Entscheidungen getroffen werden. Der Referentenentwurf setzt mit den letzten zwei Regelungen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.
Zunächst begrüßt die Arbeiterwohlfahrt die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die Abschaffung der Widerrufsprüfung ohne Anlass ausdrücklich. Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit Jahren zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden für die Implementierung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung ein. Dass diese Forderung nun endlich umgesetzt und gesetzlich verankert wird, ist sehr zu begrüßen. Die Einführung einer Asylverfahrensberatung darf jedoch nicht unter dem Vorbehalt des Haushalts stehen, da dies einem flächendeckenden Angebot an Asylverfahrensberatung entgegensteht.
Diese grundsätzlich positiven Neuerungen stehen im starken Kontrast zu den massiven Einschnitten in die Verfahrensrechte der Betroffenen im behördlichen und gerichtlichen Asylverfahren, in deren Verteidigungsrechte und in die Freiheit der anwaltlichen Berufsausübung. Im Ergebnis verschärft dieser Referentenentwurf weiter bereits bestehende Strukturen, wie z.B. die bestehenden verkürzten Rechtsmittelfristen und die eingeschränkten Rechtsmittel gegen Urteile. Die zusätzlichen Abweichungen vom allgemeinem Verwaltungsprozessrecht, mit z.B. dem eingeschränkten Befangenheits- und Beweismittelrecht und dem damit einhergehenden „Rechtsstaat light“ für Asylbewerber*innen, lehnt die Arbeiterwohlfahrt entschieden ab. Es ist weiter abzulehnen, dass allgemeine Verwaltungsverfahrensrechte, die für Jedermann gelten, nicht für Asylbewerber*innen gelten sollen. Den impliziten Vorwurf, Verfahren würden missbräuchlich verzögert, teilt die Arbeiterwohlfahrt nicht. Erfahrungsgemäß belasten die langen Verfahrensdauern Antragsteller*innen. Während der Verfahren befinden sie sich in einem unsicheren Schwebezustand mit stark eingeschränkten Rechten. Regelungen, die eher dazu beitragen die Verfahren zu verlängern, so z.B. die Stufenfristen für Entscheidungen und die zeitliche Einschränkung der Untätigkeitsklage, lehnt die Arbeiterwohlfahrt entschieden ab.