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25.05.2016 | Stellungnahmen

Stellungnahme der AWO zur Öffentlichen Anhörung zur Rechtsvereinfachung im SGB II

Von: Anna Droste-Franke

 

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Neunten SGB II-Änderungsgesetz, der sog. Rechtsvereinfachung im SGB II, am 30. Mai 2016 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat der AWO Bundesverband als geladener Sachverständiger eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Mit dem Neunten SGB II-Änderungsgesetz werden die wesentlichen Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts, einschließlich des Verfahrensrechts im SGB II, umgesetzt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen, die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie das Verfahren im SGB II. Eines der Anliegen des Gesetzentwurfs ist, die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG bzw. dem SGB III und der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu vereinfachen. Zudem sollen Personen, die neben Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II erhalten, künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit erhalten. In seiner Gesamtbewertung hob der AWO Bundesverband hervor, dass er die Intention des Gesetzes, die Grundsicherung für Arbeitsuchende einfacher und transparenter auszugestalten begrüßt. Allerdings lasse der Gesetzentwurf viele Chancen ungenutzt, Verfahrensvereinfachungen zugunsten der Leistungsbeziehenden auf den Weg zu bringen. Entschieden von der AWO abgelehnt wurden die Vereinfachungen im Leistungsrecht, die Verschärfungen auf Kosten der Leistungsberechtigten mit sich bringen. Zielführender wären – so folgerte die AWO – Vereinfachungen, die die Servicequalität der Jobcenter verbessern, wie etwa die Einführung eines einheitlichen Globalantrags für die Bildungs- und Teilhabeleistungen und die Übernahme der Fahrtkosten, die im Zusammenhang der Inanspruchnahme dieser Leistungen entstehen. Über die ausführliche, gemeinsame Kommentierung der einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs in einer BAGFW-Stellungnahme hinaus, bewertete die AWO in ihrer Stellungnahme ergänzend insbesondere die unterbliebene Reform des Sanktionsrechts, die Neuregelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft, die arbeitsmarktpolitischen Neuerungen und die Förderung in Integrationsprojekten.
Die Stellungnahme der AWO, den Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie die beiden Fraktionsanträge zu diesem Gesetzentwurf finden Sie unten stehend.

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