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21.12.2016 | Stellungnahmen

Betriebsrente soll besser werden

Von: Ragnar Hoenig

 

Am 21. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Ein zentrales Ziel des Gesetzentwurfs ist, den Verbreitungsgrad der Betriebsrenten, vor allem in klein- und mittelständischen Unternehmen, zu verbessern. Hierzu sieht der Entwurf unter anderem ein neues Betriebsrentenmodell vor, bei dem Gewerkschaften und Arbeitgeber die Möglichkeit haben sollen, Betriebsrenten ohne Arbeitgeberhaftung zu vereinbaren. Außerdem soll die Betriebsrente von Geringverdienenden durch einen Steuerzuschuss besser gefördert werden. Geplant ist weiterhin, einen Teil der Betriebsrente und Privatvorsorge künftig von der Anrechnung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung freizustellen.

 

Die AWO hat zu dem Referentenentwurf ausführlich Stellung genommen. Darin begrüßt sie das Ziel einer weiteren Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zwar im Grundsatz, mahnt aber an, dass dies nicht als Legitimation für eine weitere Absenkung des Rentenniveaus dienen darf. Das neue Betriebsrentenmodell ("Sozialpartnermodell") beurteilt die AWO kritisch. Die Einführung von Rentenfreibeträgen sieht sie hingegen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings dürfen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von einem solchen Rentenfreibetrag nicht ausgeschlossen bleiben.

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