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Von: Ubai Stanicki
Digitale Gewalt umfasst verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung und Nötigung anderer Menschen mit Hilfe digitaler Mittel. Dazu gehören beispielsweise Hassrede, Desinformation, Cyberstalking, Cybermobbing und die Verbreitung von intimem Material ohne Zustimmung.
All diese Formen von Gewalt können schwerwiegende psychische, soziale und ökonomische Auswirkungen für Betroffene haben. Darüber hinaus haben sie Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe und erschweren Partizipation im digitalen Raum. Insbesondere Formen wie Hassrede und Desinformation zielen darauf ab, Angehörige marginalisierter Gruppen zum Schweigen zu bringen und vom öffentlichen Diskurs auszuschließen.
Wir setzen uns für ein friedliches Miteinander ein und verurteilen jede Art von psychischer und physischer Gewalt.
Grundsatzprogramm der AWO
Die AWO verpflichtet sich in ihrem Grundsatzprogramm dazu, Hilfesuchende vor Übergriffen durch Dritte zu schützen und präventiv gegen jegliche Form von Gewalt zu arbeiten. Aufgrund der stetigen Zunahme digitaler Gewalt – insbesondere gegenüber vulnerablen Gruppen – sehen wir dringenden Handlungsbedarf, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Auch werden Einrichtungen und Mitarbeitende der AWO zunehmend selbst Ziel von digitalen Anfeindungen und Bedrohungen.
Wir begrüßen die Pläne der Bundesregierung sehr, mit einem "Gesetz gegen digitale Gewalt" Betroffene zu stärken. Um wirksam gegen digitale Gewalt vorzugehen, müssen unserer Ansicht nach jedoch noch einige Punkte berücksichtigt werden. Wir sehen insbesondere sechs zentrale Aspekte, die vom Eckpunktepapier des BMJ nicht abgedeckt wurden. Diese werden in dem folgenden Forderungspapier erläutert.
Politische Forderungen der Arbeiterwohlfahrt
Kontakt:
Ubai Stanicki
Referent für Digitalpolitik und Digitalisierung in der Pflege