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Von: Sabine Weisgram
Es muß eine unabhängige, repräsentative Erhebung und wissenschaftliche Untersuchung zum Thema Überschuldung in Deutschland geben! Diese Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), in der die AWO ständiges Mitglied ist, ist immer noch aktuell:
- Da ist die Schufa, ein Unternehmen, was Empfehlungen für die Kreditwürdigkeit von Personen gibt.
- Dann ist da die Creditreform, ein Inkassounternehmen, das zwar auch sicher eine große Datenmenge aus der ganzen Bundesrepublik zur Verfügung hat, aber mit der Datensammlung und -auswertung ganz klar wirtschaftliche Interessen verfolgt.
Die Daten des Statistischen Bundesamtes stammen aus den Schuldnerberatungsstellen, die sich an der Erhebung beteiligen, was nicht mal ein Drittel aller Beratungsstellen bundesweit tun. Dadurch ist die Datenmenge relativ gering, bildet nicht die Situation bundesweit ab, da nicht alle Bundesländer ihre Beratungsstellen zur Teilnahme verpflichten.
Mit diesen drei Quellen werden z.B. auch die Aussagen im 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belegt.
Durch diese Vorgehensweise werden die abgeleiteten Erkenntnisse dahingehend manipuliert, dass diejenigen ausgewählt werden, die an der Stelle passend erscheinen. Dies ist sicherlich der Not geschuldet, dass kein anderes Datenmaterial zum Thema Überschuldung vorliegt.
Deswegen ist eine unabhängige, repräsentative Erhebung über die Verschuldung der in Deutschland lebenden Menschen umso dringender.
Verkürzung der Restschuldbefreiungszeit auf 3 Jahre für Alle – ohne Mindesttilgungsquote!
Dass bereits nach 15 Jahren eine Reform der Insolvenzordnung (InsO) durchgeführt wurde ist positiv zu bewerten. Allerdings ist zu bezweifeln, ob die dargestellten Erleichterungen für die Betroffenen auch spürbar sind: die Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf 3 Jahre kommt nur in Frage für diejenigen, welche die erforderlichen Mittel aufbringen können. Hierzu ist – diesen Schluss lassen auch die vorliegenden Auswertungen zu – die Mehrheit der Betroffenen nicht in der Lage.
Zugang zur Schuldnerberatung für Alle!
Nach Ergebnissen einer Meta-Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg entfalten die Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungen auf mehreren Ebenen Wirkung: eine erfolgreiche Beratung verbessert die die sozioökonomische Situation der Betroffenen und trägt so zur Stabilisierung des Haushalts insgesamt bei. Doch Personen, die noch arbeiten oder studieren oder Rente beziehen haben in einigen Bundesländern keine Chance sich auch schon präventiv beraten zu lassen. In diesen Bundesländern steht die kostenlose Schuldnerberatung nur denjenigen offen, die Ansprüche auf nach dem SGB II oder XII haben.
Also muss der Geringverdiener, der in eine finanzielle Schieflage gerät, erst abwarten, bis er arbeitslos geworden ist, vielleicht ist dann auch schon der Strom abgesperrt… bis er den kostenlosen Zugang zur Schuldnerberatung hat.
Kontakt:
Sabine Weisgram