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Geflüchtete mit Behinderungen haben es schwer in Deutschland

Geflüchtete mit Behinderungen haben es schwer in Deutschland.
Das muss sich dringend ändern.

Tausende Kilometer fliehen – im Rollstuhl? Sich im neuen Land zurechtfinden – als blinder Mensch? Geflüchtete Menschen mit Behinderung treffen auf besondere Hürden. Deshalb haben sie in der Europäischen Union besondere Schutzrechte:

Ungefähr 15% der Geflüchteten und Asylsuchenden sind chronisch krank oder haben eine Behinderung. Dasjenige europäische Land, das sie aufnimmt, muss besonders auf deren Bedürfnisse eingehen. Verpflichtend ist z.B. eine möglichst barrierefreie Unterkunft, die Versorgung mit Hilfsmitteln und die ärztliche Versorgung.

Die Realität sieht aber zumindest in Deutschland viel zu oft ganz anders aus:

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen erhalten oft keine bedarfsgerechte Versorgung. Viel zu häufig bekommen sie erst sehr spät und mehr schlecht als Recht Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung, finden keine barrierefreie Wohnung oder erhalten Unterstützung zur Teilhabe an Leben in der Gesellschaft. Dies führt zu menschenunwürdigen Situationen, langen Wartezeiten, zusätzlichen Diskriminierungserfahrungen und somit unter Umständen auch zu einer gesundheitlichen Gefährdung. Chancen auf Teilhabe und Integration? Darum ist es angesichts dieser Situation schlecht bestellt.

Damit geflüchtete Menschen mit Behinderungen ihre Rechte in Anspruch nehmen können, damit sie Zugang zu gesundheitlichen und sozialen Teilhabe- und Versorgungsleistungen haben, müssen sie ihre Rechte kennen. Das ist aber alles andere als einfach: dafür braucht es fundierte Kenntnisse der Rechte für Menschen mit Behinderungen, sowie des Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetzes. Deswegen benötigen auch haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte Weiterbildungsmöglichkeiten, um die rechtliche Gemengelage zu verstehen.
 

Mike Klar Graphic Recording Rechte Behinderter

Die Situation für Geflüchtete mit Behinderung ist kompliziert.

Die AWO fordert, dass Geflüchtete einen gleichberechtigen Zugang zu kulturellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen erhalten – und damit eigentlich nur, dass Deutschland sich an europäisches Recht hält. Ihre Situation muss so schnell wie möglich verbessert werden.

Dazu muss Deutschland seiner Verantwortung nachkommen und die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen, um Schutzsuchende mit Behinderung mittels eines qualifizierten Verfahrens systematisch zu erfassen, um so ihre Bedarfe und Schutzrechte erkennen und sicherstellen zu können.

Damit Menschenrechte auch in Zusammenhang mit der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Menschen beachtet und geschützt werden können, müssen inklusive Teilhabeangebot für Menschen mit Behinderungen vor Ort geschaffen und ausgebaut werden. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich vor Ort einbringen können, sich engagieren und an lokalen Angeboten teilhaben.

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