Seite drucken
Von: Ragnar Hoenig
Die Renten der rund 20 Mio. Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli 2017 um 1,90 % in den alten und 3,59 % in den neuen Bundesländern angehoben werden. Dies geht aus dem Entwurf für eine Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der AWO zur Prüfung und Kommentierung zugesandt hat.
In ihrer Stellungnahme kommt die AWO zu dem Ergebnis, dass der Verordnungsentwurf auf geltendem Recht basiert. Nach der ungewöhnlich hohen Rentenanpassung des letzten Jahres, falle die diesjährige Rentenerhöhung wie allgemein erwartet etwas geringer aus. Trotzdem liege sie in den alten und in den neuen Bundesländern über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Der Grund hierfür sei die positive Lohnentwicklung.
Ob die diesjährige Rentenerhöhung bei den Rentnerinnen und Rentnern auch zu einem Kaufkraftzuwachs führt, hänge nach Einschätzung der AWO entscheidend davon ab, wie sich die Verbraucherpreise in diesem Jahr entwickeln werden. Im Übrigen weist die AWO in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass positive Rentenentwicklung der letzten Jahre nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass das Rentenniveau mittel- und langfristig weiter sinken wird. Die absehbare Abwärtsspirale beim Rentenniveau müsse gestoppt werden, so das Fazit der AWO.