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Von: Ragnar Hoenig
Anfang Januar 2017 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Rentenwerte in Ost bis zum Jahr 2025 vollständig an die Rentenwerte in den alten Bundesländern angeglichen werden sollen.
Der Referentenentwurf für ein "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz" sieht hierzu vor, dass ab dem Jahr 2018 die Rentenwerte Ost in sieben Schritten an das Westniveau herangeführt werden sollen. Ab dem Jahr 2025 sollen die rentenrechtlichen Sonderregelungen für die neuen Bundesländer vollständig entfallen. Zugleich sind zusätzliche Steuermittel des Bundes in Höhe von 2 Mrd. Euro vorgesehen.
Die AWO anerkennt in ihrer Stellungnahme, dass mit dem dem Referentenentwurf für ein "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz" ein schwieriger Kompromiss zwischen zum Teil divergierenden Interessen von Versicherten und Rentnerinnen und Rentnern getroffen werden soll. Sie kritisiert zugleich, dass die mit der Rentenangleichung Ost verbundenen Mehrausgaben nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.
Dokumente zum "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz"
Rentenangleichung Ost
Mit dem Einigungsvertrag aus dem Jahr 1990 wurde entschieden, dass das Rentenrecht der ehemaligen DDR in das lohn- und beitragsorientierte Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland überführt werden sollte. Dabei sollten die Renten in den neuen Bundesländern parallel zum Aufholprozess bei den Löhnen an das Westniveau angeglichen werden.
Die Vorgaben wurden im Wesentlichen mit dem Rentenüberleitungsgesetz 1992 umgesetzt. Es wurden in nahezu allen Bereichen des Versicherungs-, Leistungs- und Beitragsrechts der gesetzlichen Rentenversicherung Sonderregelungen für die neuen Bundesländer eingeführt, die bis heute gelten.
Inzwischen haben sich die durchschnittlichen Löhne in den neuen Bundesländer auf 87,1 Prozent und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 94,1 Prozent des Westniveaus angeglichen.
Kontakt:
Dr. Ragnar Hoenig
Leiter Abteilung Arbeit/Soziales/Europa