Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung

Von: Dieter Eckert

 

Prof. Johannes Münder hat im Auftrag des AWO Bundesverbands ein aktuelles Rechtsgutachten zur „Verortung zentraler Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern“ vorgelegt.

In Vorbereitung auf die Beteiligung der Verbände an der Anhörung zum Referentenentwurf für ein Ganztagsförderungsgesetz hat der AWO Bundesverband den renommierten Jugendhilfe-Rechtsexperten Prof. Johannes Münder beauftragt, eine Rechtsexpertise zu erstellen. Diese sollte Möglichkeiten des Bundes-gesetzgebers aufzeigen, wie Rechtsregelungen für eine qualitativ gute Ganztagsbetreuung im SGB VIII zu verorten sind.

Sein Gutachten zur Verortung zentraler Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern nimmt Bezug auf die Ergebnisse der bundesweiten Online-Kampagne „Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?!“, welche die AWO im Sommer 2020 durchgeführt hatte.

In der fachlichen Auswertung dieser Kampagne kristallisierten sich sechs zentrale Qualitätsdimensionen für einen gut ausgebauten, verlässlichen und qualitätsvoll gestalteten Ganztag heraus. Für diese Qualitätskriterien hat Prof. Münder analysiert, wie und mit welchen Formulierungen sie durch den Bund über das Ganztagsförderungsgesetz in das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) einzubringen wären.
Die von ihm entwickelten rechtlichen Regelungsvorschläge zeigen eindeutig: Der Bund kann im Kinder- und Jugendhilfegesetz eigene Textformulierungen für eine gute Ganztagsbetreuung einbauen - sei es als Programmsätze oder als objektive Rechtsverpflichtung. Dies muss die Bundesregierung allerdings auch wollen und gemeinsam mit den Ländern umsetzen!

Die Formulierungsvorschläge sind fachliche Anregungen für den Bundes-gesetzgeber, im Rahmen der Beratungen über ein Ganztagsförderungsgesetz hin zum Rechtsanspruch zentrale Qualitätsdimensionen im SGB VIII zu verankern.

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