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Von: Antje Helbig
Das BMAS hat das Verfahren zur Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) evaluieren lassen. Die AZAV war 2012 eingeführt worden und soll die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter gefördert werden, beitragen.
Im Mai 2019 wurde die Evaluierung veröffentlicht, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat nun ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie die Evaluierung zur Kenntnis nimmt und anerkennt, dass das System der AZAV notwendige Grundvoraussetzungen zur qualitätsgerechten Leistungserbringung in der Arbeitsmarktförderung, insbesondere durch den Nachweis eines QM-Systems bietet. Allerdings erfoglt dies in der Praxis unter Inkaufnahme erhelblicher, teils unnötiger bürokratischer Belastungen und Doppelprüfungen. Insofern ist die Zielsetzung der AZAV, einen Beitrag zur Verbesserung der Leistungsfähikgeit und Effizienz des Fördersstems in der Arbeitsförderung zu leisten aus Sicht der BAGFW nicht vollständig erreicht worden.