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In dem Positionspapier „Deutsch lernen inklusiv“, fordert die AWO, gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsräten und weiteren Organisationen, die schwerpunkthaft an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung tätig sind, den Zugang zu barrierefreien Integrationskursen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung.
Hinreichende Sprachkenntnisse sind die notwendige Grundlage für gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe. Doch Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung finden in dem breiten Spektrum von Integrationskursen bundesweit bisher keine passenden Angebote für ihren Sprachlernbedarf. Sie bleiben daher vom Zugang zu Sprachlernangeboten der Bundesregierung ausgeschlossen. Das stellt eine erhebliche Benachteiligung für diese Menschen dar.
Aufgrund dessen ergeben sich folgende Handlungsbedarfe, die im gemeinsamen Positionspapier gefordert werden:
- Das BAMF als zuständiges Fachressort ist aufgefordert, einen Prozess zur Entwicklung qualifizierter und bedarfsgerechter Sprachförderangebote für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung zu initiieren und zu koordinieren. Diesen Prozess gilt es mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln auszustatten und wissenschaftlich begleiten zu lassen.
- In der Richtlinie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für die Abrechnung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler werden in der Beschreibung der Kurse für Menschen mit Behinderung (§13 Abs. 4) beispielhaft die Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigung aufgeführt. Nicht aufgeführt werden Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Im Einklang mit der Integrationskursverordnung muss diese Gruppe namentlich als Zielgruppe für Integrationskurse benannt werden, um eine Finanzierung bedarfsgerechter Kursangebote zu erleichtern.