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Von: Ragnar Hoenig
© AWO Bundesverband
Wolfgang Stadler, Bundesvorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes.
In dieser letzten Woche vor der Bundestagswahl dreht sich alles um die Sozialwirtschaft. „Obwohl die Sozialwirtschaft eine der größten Wirtschaftsbranchen im Lande ist, fristet sie ein Schattendasein“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler im Drei-Fragen-Interview der Woche. Als die unmittelbar größten Herausforderungen für die Wohlfahrtsbranche bezeichnet er es, aus der Digitalisierung den bestmöglichen Nutzen zu ziehen und die Einführung von Branchentarifverträgen Soziales.
Für die AWO ist völlig klar, dass soziale Arbeit neu bewertet werden muss. „Soziale Dienstleistungen, die Menschen helfen, stabilisieren, pflegen und unterstützen, dürfen nicht länger nur als Kostenfaktor angesehen werden. Sie sind ein enormes Potenzial für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Die Sozialwirtschaft aufzuwerten, könnte durch die Einführung von Branchentarifverträgen Soziales gelingen. Dazu erklärt Stadler: „In der Sozialbranche gibt es über tausend verschiedene Tarifverträge und arbeitsrechtliche Vereinbarungen. Diese Zersplitterung und dieses Wirrwarr schaden der Branche enorm und gefährden ihre an sich guten Zukunftsaussichten.“
Als eine weitere Herausforderung, die es positiv zu nutzen gilt, bezeichnet Stadler den zunehmenden Technikeinsatz in der Sozialwirtschaft. „Derzeit sind noch keine Roboter in Sicht, die eine gelernte Erzieherin oder einen gelernten Altenpfleger ersetzen könnten“, stellt Stadler klar und erklärt, dass ein zunehmender Technik-Einsatz die Fachkräfte sogar entlasten werde. Sei es durch Hebesysteme in der Pflege oder Assistenzroboter, die den Transport von Wäsche und Essen übernehmen können. Dagegen sieht Stadler es als eine bedenkenswerte Entwicklung an, dass immer mehr Plattformen soziale bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten. Zum einen arbeiten die Meisten dort selbständig und ohne jede soziale Absicherung. Und zum anderen spielen dort weder Qualifikation, noch Führungszeugnis, noch die Arbeitsqualität eine Rolle. Deshalb fordert Wolfgang Stadler: „Diese Plattformen müssen den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen, wie niedergelassene Anbieter sozialer Dienstleistungen.“
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