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05.03.2021 | Pressemitteilung

Neue EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die nun vorgelegte neue Europäische Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 – 2030. Die Strategie soll dazu beitragen, die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Nun müsse die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bindend werden. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

“Dass viele Menschen mit Behinderungen ihre Rechte noch immer nicht wirksam und selbstbestimmt wahrnehmen können, ist der Europäischen Union nicht würdig. Auch ist es leider immer noch eine traurige Realität, dass Menschen mit Behinderungen europaweit schlechtere Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, ihre Mobilität oft eingeschränkt ist und sie häufiger von Armut, Diskriminierung und Gewalt betroffen sind. Es ist daher mehr als überfällig, hier konkrete Gegenmaßnahmen umzusetzen.“

Entsprechend begrüße die AWO vor allem die Ankündigung zweier konkreter Maßnahmen: das geplante europäische Ressourcenzentrum “AccessibleEU” (Barrierefreie EU) und die Initiative für einen europaweit gültigen Behindertenausweis. Der Verband unterstütze ausdrücklich, dass die EU die Sicherheit und den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und Diskriminierung verbessern will.

Bereits die vorherige 10-jährige Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen hatte eine Reihe an positiven Maßnahmen vorgesehen, die jedoch nicht in vollem Umfang umgesetzt wurden. Laut AWO müsse nun die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen und ihre Einbindung in den europäischen Zusammenhang in den kommenden Jahren spürbar und konkret verbessert gefördert werden. Die Strategieziele – wie z.B. die gleichberechtigte Wahrnehmung von EU-Rechten, Förderung einer unabhängigen und autonomen Lebensführung sowie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung – müssten erreicht werden. Schubert dazu: „Es muss auf allen Ebenen daran gearbeitet werden, konkrete Barrieren abzubauen, damit individuell wirksame Teilhabechancen ermöglicht werden können – und zwar jetzt und mit verbindlicher Beteiligung. Mit der neuen Strategie müssen auch die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Maßnahmen stärker in die Pflicht genommen werden.“

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