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19.03.2015 | Pressemitteilung

Mittel für den Sozialhaushalt der Kommunen zur Förderung der Teilhabe

Von: Mona Finder

 

„Die AWO teilt die Sorge vieler Menschen in diesem Lande, dass ein so gut gestartetes, erstklassig moderiertes und längst überfälliges Reformvorhaben nun komplett abbricht“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Bundesregierung beschloss gestern die Bundesbeteiligung und damit eingeplante und zweckgebundene Mittel in Höhe von fünf Milliarden Euro pro Jahr vom Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in ein anderes Ressort umzuwidmen.

„Die AWO fordert die Bundesregierung auf, die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes nicht zu gefährden. Teilhabe gibt es nicht zum Nulltarif“, stellt Döcker klar. Es ist geradezu vernichtend für diesen vorbildlich durchgeführten Beteiligungsprozess, dass die finanzielle Entlastung der kommunalen Sozialhaushalte, die bisher in einem Atemzug mit einem modernen Bundesteilhaberecht genannt wurde durch die Mittelumwidmung plötzlich wegfallen soll. Die Mittel sollen nun in den Etat für Verkehrsinfrastruktur und den digitalen Netzausbau überführt werden.

„Dieses kommt einem Schlag ins Gesicht gleich, nicht nur der Menschen mit Behinderung, die sich an der Gesetzesvorbereitung mit viel Mühe und Engagement beteiligt haben, sondern auch aller weiteren Beteiligten“, erklärt Döcker. Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen Rechte und Wahlmöglichkeiten haben, wie Menschen ohne Behinderungen. Dafür müssen bundeseinheitliche, gesetzliche Regelungen her, die vor Ort echte und volle Teilhabe ermöglichen können.

„Inklusion ist mit der politischen Aufforderung verbunden, in unserer Gesellschaft Rahmenbedingungen zu schaffen und angemessene Vorkehrungen zu treffen, unter denen alle Bürgerinnen und Bürger ihre volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft gleichberechtigt und frei von Diskriminierung verwirklichen können“, betont das AWO Vorstandsmitglied. Getreu dem in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ beteiligten sich Menschen mit Behinderung und die sie unterstützenden Verbände an der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes. Ursprünglich hatte sich die große Koalition im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, in dieser Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.

„Mit diesem starken Bekenntnis der Bundesregierung, sowie durch das im Juli 2014 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestoßenen Beteiligungsprozess, wurden neue demokratiefördernde Impulse gesetzt. Und der gesetzvorbereitende Prozess hat gezeigt, dass die Menschen in diesem Lande sehr daran interessiert sind, Reformen mit zu gestalten“, erklärt Brigitte Döcker. Die für den Sozialetat der Kommunen vorgesehenen fünf Milliarden Euro waren eine wesentliche Grundlage dafür.

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