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09.02.2021 | Pressemitteilung

Menschen besser schützen!

Auf Grund der zwei neu zugelassenen Impfstoffe hat das Bundesgesundheitsministerium die Impfverordnung aktualisiert. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Anpassungen grundsätzlich, sieht aber eklatante Lücken auf Kosten des Schutzes vulnerabler Personen. Der Verband fordert deutliche Nachbesserungen.

Aus Sicht der AWO wurden Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Erkrankung ein besonderes Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf haben, beim schnellsten Zugang vernachlässigt. Der Verband kritisiert zudem, dass die aktuelle Verordnung den Schutz der Mitarbeiter*innen in den ambulanten Hilfen der Eingliederungshilfe, in Frauenhäusern und in der Wohnungslosennotfallhilfe vergisst.

„Hier muss unbedingt nachgesteuert werden“, fordert Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Schließlich geht es um elementare Bereiche der Daseinsvorsorge, in denen Menschen mit Behinderungen entweder individualisierte Hilfen zu Hause erhalten, oder um Einrichtungen, in denen Menschen aufgrund akuter Notsituationen auf engstem Raum zusammen leben müssen.“

Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass ab sofort einzelne Menschen aufgrund einer Härtefallregelung und wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge einen schnelleren Zugang zu einer Impfung haben; ebenso, dass ab sofort allen Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe ein Impfangebot gemacht werden soll.

„Wir haben großes Verständnis dafür, dass angesichts der Impfstoffknappheit der Zugang zu Impfungen gesteuert werden muss“, erklärt Döcker, „aber die Verordnung in der jetzigen Fassung vergisst gleich mehrere besonders vulnerable Gruppen – darunter auch Menschen mit Behinderungen, die nicht in Einrichtungen leben, und Mitarbeiter*innen in Bereichen der sozialen Arbeit, die seit einem Jahr an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen und dabei ihre Gesundheit und ihr Leben riskieren. Das ist schlicht durch nichts zu rechtfertigen.“

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