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02.12.2023 | Pressemitteilung

Mehr Engagement für Barrierefreiheit und Ausbau des Diskriminierungsschutzes 

AWO zum Welttag der Menschen mit Behinderung.

Zum diesjährigen Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert die Arbeiterwohlfahrt die Bundesregierung auf, den individuellen Diskriminierungs- und Gewaltschutz zu verbessern und Deutschland barrierefreier zu machen. Die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag müssen endlich umgesetzt werden.  

 

“Dass Deutschland u. a. in den Bereichen Barrierefreiheit, Diskriminierungs- und Gewaltschutz seine Hausaufgaben noch nicht gemacht hat, wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung festgestellt”, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt. 

 

“Viele Menschen mit Behinderungen sind durch mangelnde Barrierefreiheit stark in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung eingeschränkt: Weil es immer noch Busse und Bahnen ohne Rampen gibt, weil viele Arztpraxen nicht über schwellenlose Zugänge und taktile Blindenleitsysteme verfügen, oder weil für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem ausgebildetes Fachpersonal fehlt”, fährt Sonnenholzner fort. Zudem sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen häufiger von Gewalt betroffen, das Gewaltschutzsystem ist aber zu oft nicht barrierefrei, so dass sie häufig nur verzögert oder keine Unterstützung in Anspruch nehmen können. Auch fehlt es oft an verständlichen Informationen in einfacher und Leichter Sprache. Behörden und staatliche Stellen dürfen Menschen mit Behinderungen eigentlich nicht durch mangelnde Barrierefreiheit oder das Vorhalten angemessener Vorkehrungen benachteiligen. Leider erfüllen jedoch viele digitale und analoge Anträge, Antragsverfahren, Schreiben und Bescheide noch nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen an Barrierefreiheit.  

 

“Damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen können, müssen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit weiter ausgebaut werden. Insbesondere private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssen mehr in die Pflicht genommen werden,” so Sonnenholzner abschließend. 

 

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen dringend im Sinne der Menschen reformiert werden, so der Verband. Aus Sicht der AWO sind neben einem konsequenten Barriere-Abbau ein besserer Diskriminierungsschutz, wirksame Sanktionsmechanismen und einklagbare Rechte, aber auch flächendeckende Investitionen und Förderprogramme, wie etwa in den Aus- und Aufbau eines bedarfsgerechten, wohnortnahen und barrierefreien Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und Kinder nötig. 

Hintergrund:

Die Staatenberichtsprüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat ergeben, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an vielen Stellen immer noch mangelhaft ist. Der UN-Fachausschuss hat im September 2023 seine sog. Abschließenden Bemerkungen veröffentlicht. Diese werden derzeit ins Deutsche übersetzt. Dieses wichtige Dokument deckt Probleme bei der Umsetzung der UN-BRK auf und formuliert Empfehlungen.

 

Mangelnde Barrierefreiheit sowie nicht ausreichender Diskriminierungs- und Gewaltschutz wurden kritisiert.  Die AWO hat gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen im Rahmen der Staatenberichtsprüfung auf zahlreiche Benachteiligungen und Handlungsbedarfe hingewiesen (siehe Parallelbericht).

 

Die Bundesregierung hat 2021 im Koalitionsvertrag angekündigt, dass “Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (unter anderem bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. [..]” In dieser Wahlperiode sollen “private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen” verpflichtet werden.

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