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AWO kritisiert unkoordinierten Schutz von Menschen mit Behinderungen
Anlässlich des 12. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) kritisiert der AWO Bundesverband e. V., dass die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention in Pandemiezeiten nicht ausreichend nachkommt.
Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes e. V.:
„Das Recht auf Leben und das Recht auf Gesundheit sind unveräußerliche Menschenrechte. Ein Jahr nach Pandemiebeginn gleichen die Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen jedoch immer noch einem Flickenteppich. Es fehlen Daten, Zahlen und Fakten, um zielgruppenspezifische, staatliche Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen einzuleiten.“
Menschen mit Behinderungen tauchten in staatlichen Pandemie-Statistiken schlichtweg nicht auf. Während andere Länder, wie zum Beispiel Großbritannien, diese Daten erhöben, bleibe die Bundesregierung hier untätig.
„Solche Daten sind keine Kür, sondern Pflicht. Wir brauchen sie, um sichtbar zu machen, wo Menschen mit Behinderung nicht ausreichend geschützt sind und welche Bedarfe es gibt. Aus Großbritannien wissen wir, dass Menschen mit Behinderung bis zu dreieinhalb Mal häufiger an Covid versterben als Menschen ohne Behinderung. Wir sorgen uns darum, dass es auch in Deutschland eine ähnlich unerträgliche Übersterblichkeit geben könnte, aber wir wissen es schlicht nicht. Wir wissen weder, wie viele Menschen mit Behinderung bereits eine Impfung erhalten haben, noch wissen wir, wo sich Menschen mit Behinderungen mit dem SARS-CoV-2-Virus anstecken, wie viele Menschen mit Behinderungen welchen Alters an COVID-19 erkrankten, noch wissen wir, wie viele Menschen mit Behinderungen ihr Leben verloren haben“, so Döcker, „Aber nur durch valide, menschenrechtskonforme Daten können wirksame Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden.“
Deswegen fordert der AWO Bundesverband e. V. die Bundesregierung auf, sofort konventionskonforme Informationen zur Pandemiebetroffenheit von Menschen mit Behinderungen zu sammeln.
Hintergrund:
Auch in Pandemiezeiten leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit (Artikel 25 UN-BRK) die Verpflichtung der Bundesrepublik ab, die Gesundheit aller Menschen zu schützen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Einrichtungen und Diensten der gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten. Außerdem garantiert das Recht auf Leben (Artikel 10 UN-BRK) Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigen Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen. Um politische Konzepte zur Umsetzung der UN-BRK auszuarbeiten und umzusetzen, ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet geeignete Informationen und statistische Daten zu erfassen (Artikel 31 UN-BRK). Das Verfahren zur Sammlung und Aufbewahrung dieser Informationen muss mit den gesetzlichen Schutzvorschriften, wie dem Datenschutz, und unter Achtung der Privatsphäre von Menschen mit Behinderungen im Einklang stehen.
Link zur Konvention: Datenbank Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem | Deutsches Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)
Kontakt:
Jennifer Rotter
Pressesprecherin