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Kommission Verlässlicher Generationenvertrag legt Abschlussbericht vor

Von: Anna Droste-Franke

 

Mitte Mai 2018 hatte das Bundeskabinett die Kommission auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers eingesetzt. Nach ihrer konstituierenden Sitzung im Juni 2018 hatte die Kommission in internen Sitzungen rentenpolitische Fragestellungen erörtert, Positionen ausgetauscht und schließlich gemeinsame Empfehlungen ausgetauscht.

 

Die gemeinsamen Leitgedanken

In insgesamt elf Punkten hat die Kommission zunächst ihre gemeinsamen Leitgedanken festgehalten. Hier zuzählen u. a. die nachfolgenden Punkte:
1.    Die gesetzliche Rentenversicherung ist der Kern der    Alterssicherung in Deutschland.
2.    Leistungen müssen als angemessen akzeptiert werden; die gesetzliche Rente sollte nach einem langen Arbeitsleben auskömmlich sein.
3.    Das Umlageverfahren gestaltet die gesetzliche Rentenversicherung durch seine Anpassungsfähigkeit zukunftsfest.
4.    Das Äquivalenzprinzip ist untrennbar verbunden mit Elementen des Solidarausgleichs.
5.    Ein verlässlicher Generationenvertrag verlangt eine ausgewogene finanzielle Beteiligung aller.
6.    Haltelinien können dazu beitragen Beitragszahler*innen und Rentner*innen vor Überforderung zu schützen.
7.    Rentner*innen müssen auch in Zukunft angemessen am gesellschaftlichen Wohlstand teilhaben und zugleich muss die demografische Entwicklung berücksichtigt werden.
8.    Rentenversicherungsbeitrag und Zuschuss aus den Bundesmitteln müssen im Gesamtzusammenhang mit den anderen Sozialversicherungen betrachtet werden.
9.    Prävention und Rehabilitation müssen gestärkt werden.
10.    Die Anreize und Rahmenbedingungen für ein längeres Arbeiten müssen verbessert werden, auch unter Einbezug der Sozialpartner und betrieblich.
11.    Anpassungen werden auch zukünftig erforderlich sein, ebenso im Hinblick auf Lebenserwartung und Altersgrenze. 

Die Empfehlungen der Kommission 

Vor dem Hintergrund dieser Leitgedanken und auf Grundlage von Vorausberechnungen zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Kommission sodann eine Reihe von Empfehlungen an die Politik erarbeitet.

Zu diesen Empfehlungen gehören:

•    Haltelinien für eine verlässliche Rente: Damit sich sowohl Beitragszahler*innen als auch Rentner*innen auf eine verlässliche Rente vertrauen können, plädiert die Kommission für einen Dreiklang aus verbindlichen Haltelinien beim Beitragssatz und beim Rentenniveau für einen mittelfristigen Zeitraum von sieben Jahren, aus perspektivischen Haltelinien beim Beitragssatz und beim Rentenniveau für einen längerfristigen Zeitraum und aus neuen sozialstaatlichen Bezugsgrößen für den Rentenversicherungsbericht. Ab dem Jahr 2025 sollen sich die Haltelinien in einem Korridor zwischen 44 % und 49 % beim Rentenniveau und zwischen 20 % und 24 % beim Beitragssatz bewegen. Um frühzeitig auf eine finanzielle Überforderung von Beitragszahler*innen oder Rentner*innen aufmerksam zu werden, soll der jährliche Rentenversicherungsbericht zudem als „neue sozialstaatliche Bezugsgrößen“ über die Entwicklungen bei der Gesamtbelastung mit Vorsorgebeiträgen und bei dem Abstand der Rente zur Sozialhilfe informieren.

•    Alterssicherungsbeirat: Der bestehende Sozialbeirat soll weiterentwickelt werden und künftig stärker auch die Entwicklungen in der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung, also der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge, in den Blick nehmen.

•    Regelaltersgrenze: Eine über die Rente mit 67 hinausgehende Anhebung der Regelaltersgrenze empfiehlt die Kommission nicht. Allerdings soll der Alterssicherungsbeirat im Jahr 2026 eine Einschätzung darüber abgeben, ob und in welcher Weise eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze erfolgen kann.

•    Erwerbstätigenversicherung: Die Kommission unterstützt Pläne der Bundesregierung, eine obligatorische Alterssicherung für alle Selbstständigen einzuführen. Darüber hinaus sieht sie zwar Gründe, die dafür sprechen, auch Beamt*innen und Politiker*innen in die Rentenversicherung einzubeziehen. Eine entsprechende Empfehlung spricht sich gleichwohl nicht aus.

•    Betriebliche und private Altersvorsorge: Auch für den Bereich der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sieht die Kommission Handlungsbedarf.

Bewertung der AWO

Der AWO Bundesverband hat sich auf Einladung der Kommission in Anhörungen zu einzelnen rentenpolitischen Themen sachverständig eingebracht und Stellung genommen. Die Übergabe des Abschlussberichts hat der AWO Bundesverband mit einer Pressemitteilung kommentiert. Er sieht in dem Dreiklang aus verbindlichen Haltelinien auf Sicht, perspektivische Haltelinien für die langfristige Orientierung und den neuen aus Gesamtbelastung der Beitragszahler und Abstand der Rente zur Grundsicherung einen guten Anker für die künftige Rentenpolitik. Mehr Mut hätte sich die AWO von der Rentenkommission bei der Einbeziehung von Beamt*innen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung gewünscht. Die anstehende Reform der Alterssicherung von Soloselbständigen sollte nach Ansicht der AWO dazu genutzt werden, weitere Personenkreise in die Rentenversicherung einzubeziehen und diese so zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Als zielführend erachtet die AWO den Kommissionsvorschlag eines „Gender-Checks“, denn es braucht wirksame Instrumente, um die Nachteile von Frauen, die zu niedrigeren Renten führen, schonungslos offenzulegen und zu beseitigen.
 

Weiterführende Informationen

Den Kommissionsbericht in zwei 2 Bänden und eine Kurzfassung des Berichts finden Sie unten stehend.

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