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Von: Steffen Lembke
Bis zu 10% der CO2-Emissionen von AWO Einrichtungen entstehen aus der täglichen An- und Abfahrt der Mitarbeitenden. Steigen diese vom Auto auf das Fahrrad um, so kann das ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz sein. Über die geltende Regelung für "Dienstfahrräder" können Arbeitgeber dies fördern.
Bereits seit 2012 sind Dienstfahrräder dem Dienstwagen gleichgestellt. Aus dieser Regelung heraus können sich eine Reihe von Vorteilen ergeben, welche der Auto Club Europa (ACE) in einem Informationspapier zusammengefasst hat.
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Durchaus relevant ist dabei die Möglichkeit des Arbeitgebers, auf günstige Leasingangebote zurückgreifen zu können, welche bereits sowohl Wartungs-, wie auch Reparatur- und Versicherungskosten beinhalten. Zwar müssen auch Dienstfahrräder mit 1% des Anschaffungspreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, der Arbeitnehmer spart jedoch für gewöhnlich deutlich gegenüber einer eigenen Neuanschaffung - selbst wenn er die Leasingraten selber tragen muss. Wie genau sich dies darstellt, hat der ACE im oben verlinkten Papier ausführlich dargestellt.
Für AWO-Einrichtungen sind solche Maßnahmen nicht nur eine gute Möglichkeit, um den Klimaschutz zu fördern, sondern sie steigern auch die eigene Attraktivität als Arbeitgeber. Auch der Aspekt der Gesundheitsförderung spielt natürlich eine Rolle.