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Von: Mona Finder
Der AWO-Bundesverband hat eine Stellungnahme zum vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzesentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verfasst. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Aus der angekündigten großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist nichts geworden. Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums schlägt zwar die eine oder andere Änderung der bestehenden Gesetzgebung vor, eine wirkliche Reform ist das aber nicht. Auch wenn die AWO mehr Gründlichkeit und weniger Eile bei der Vorlage dieses Gesetzesentwurfs erwartet hätte, so erkennen wir an, dass auf strittige Punkte verzichtet wurde und Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familie möglich werden. Vor allem begrüßt die AWO die programmatische Verankerung des Inklusionsgedankens im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Weitere Informationen
zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
vom 17. März 2017
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Nach den zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussionen zur SGB-VIII-Reform hat das Bundesministerium erkannt, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr zur Einigung über Themengebiete wie das Zusammenführen der Eingliederungshilfe und der Erziehungshilfe kommen kann. Auch die Widerstände gegen die geplanten Änderungen zur Steuerung der Erziehungshilfen zeigten Wirkung und sind aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen worden.
Eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe benötigt die Akzeptanz aller Betroffenen. Nur die gründliche und ausgiebige Beteiligung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege kann überhaupt zur notwendigen Akzeptanz eines solchen Gesetzes führen.“
Die AWO hat zur Stellungnahme eine Synopse SGB VIII-KJSG erarbeitet.
Kontakt:
Mona Finder
Pressesprecherin