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Inklusion in den Freiwilligendiensten – Ein Thema mit Luft nach oben

Von: Alexandra Siepmann

 

Eine gehörlose junge Freiwillige absolviert ihr Freiwilliges Soziales Jahr in einer Kita, ein junger Mann im Rollstuhl macht ein FSJ in der Tagesbetreuung der Altenhilfe, eine alleinerziehende Mutter einen Freiwilligendienst in Teilzeit und fasst so wieder Fuß auch außerhalb ihrer Kleinstfamilie.

 

Die AWO will Inklusion in den Freiwilligendiensten
In der AWO ist das nicht ungewöhnlich. AWO-Einrichtungen ermöglichen auch Freiwilligen mit Beeinträchtigungen oder Freiwilligen in besonderen Lebenssituationen diesen Einblick. Inklusion soll nicht nur leeres Schlagwort bleiben, sondern ganz konkret ermöglicht werden – auch bei den Freiwilligendiensten. 

 

„Alles bestens!“ könnte man also meinen. Allerdings: sowohl die Einrichtungen als auch die 17 AWO-Träger der Freiwilligendienste stoßen bei der Dienstgestaltung auf Barrieren.   

 

Viele Assistenzleistungen werden nicht finanziert
Zum Beispiel werden Assistenzleistungen wie ein*e Gebärdendolmetscher*in während der 25 pädagogischen Seminartage oder eine Assistenz während der seminarfreien Zeit in einer Seminarwoche nicht finanziert. Genauso wenig wie Fahrdienste für Menschen im Rollstuhl, um überhaupt zum Ort des Engagements zu gelangen. Weder über die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen noch über die Finanzierungsstrukturen des Bundes für die Freiwilligendienste können diese Kosten abgedeckt werden. 

 

Jeder Einzelfall muss einzeln koordiniert werden
Auch die Option, wegen einer Beeinträchtigung oder besonderen Lebenslage den Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren, ist nach wie vor eher Ausnahme als Regelfall: Im Bundesfreiwilligendienst ist die Genehmigung nur für wenige Personen möglich, im Freiwilligen Sozialen Jahr nur in seltenen Einzelfällen. Bei der AWO wird tatsächlich praktisch jeder Einzelfall auch einzeln abgeklärt. Nahezu jede Genehmigung wird  über den AWO Bundesverband mit dem zuständigen Ministerium geklärt: ein bemerkenswerter bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten. 

 

Die AWO fordert inklusive Strukturen
Die Einsatzbedingungen hängen also von der Einrichtungsart, dem Engagement der Verantwortlichen vor Ort, der Unterstützung durch den AWO-Träger und der Kommunikation des AWO Bundesverbandes mit dem Bund ab. Das wird dem Ziel von selbstverständlicher Inklusion nicht gerecht. Teilhabe muss mehr sein als die Summe des guten Willens Einzelner: Es braucht Strukturen, die Teilhabe und Inklusion grundsätzlich ermöglichen – auch wenn es darum geht, Menschen die Chance für freiwilliges Engagement zu geben. 

 

Deshalb setzt sich die AWO gemeinsam mit anderen Verbänden für bundesweit einheitliche Bedingungen  in der inklusiven Gestaltung des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres ein. Sie haben zur Bundestagswahl ein ausführliches Positionspapier erstellt.

Dies ist ein Blogpost im Rahmen des AWO-Wahlcountdowns 2017. Die Wochen vor der Wahl begleitet die AWO mit ihrem Wahlcountdown: 12 Forderungen an die Politik, eingebettet in 12 Themenwochen. Dieser Blogpost ist Teil der Themenwoche "Bürgerschaftliches Engagement".

Alle Themenwochen des Wahlcountdowns gibt es hier.

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