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11.05.2020 | Pressemitteilung

Homosexualität ist keine Krankheit - AWO Bundesverband begrüßt Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor Konversionsbehandlungen

Das jetzt verabschiedete Verbot so genannter Konversionstherapien war überfällig.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Endlich werden Heranwachsende in ihrer Entwicklung vor fragwürdigen und homophob motivierten Heilversprechen bezüglich ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität gesetzlich geschützt. Damit wird nicht nur das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung betont, sondern gleichzeitig werden junge Menschen vor z.T. schwerwiegenden psychischen Langzeitfolgen geschützt, von denen Opfer der vermeintlichen Behandlungen wiederholt berichten.“

Dass junge Erwachsene ab 18 Jahren nur in besonderen Fällen unter den Schutz des Gesetzes fallen, z.B. wenn ihre Einwilligung auf einem Willensmangel, Drohung oder Täuschung beruht, wurde unter anderen  von queeren Verbänden kritisiert. Denn insbesondere junge Erwachsene sind oft dem hohen Druck ihres sozialen Umfeldes wie beispielsweise der Herkunftsfamilie ausgesetzt, der sie zu einer Unterdrückung oder Verleugnung ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität drängen könnte.

Brigitte Döcker:  „Trotz dieser und anderer Kritik an möglichen Schlupflöchern stellt das Gesetz aus Sicht des AWO Bundesverbandes ein wichtiges gesellschaftliches Signal gegen Trans*- und Homophobie dar, auch weil nicht nur die „Behandlung“ der sexuellen Orientierung, sondern auch der selbstempfundenen geschlechtliche Identität von Personen unter 18 Jahren verboten wurde.“

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