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Von: Team Compliance
Aktualisierung vom 20. Oktober 2021
Die aktuelle Situation hat weiterhin Auswirkungen auf das Vereinsleben: Zusammenkünfte in Vereinen sind zwar wieder möglich, allerdings ist die pandemische Lage noch nicht vollständig ausgestanden.
Der Gesetzgeber hat daher im Gesetz zur Abmilderungen der Folgen der Covid-19-Pandemie Erleichterungen für Vereine und Stiftungen geschaffen. Die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz der Mitglieder wird bis zum Ende August 2022 auch ohne entsprechende Satzungsregelungen ermöglicht. Die Fassung von Beschlüssen außerhalb von Versammlungen ist unter erleichterten Bedingungen zulässig. Außerdem bleiben bestimmte Organe vorübergehend im Amt, selbst wenn die Amtsperiode formal abgelaufen wäre.
In einer Handreichung und einem Merkblatt hat der Bundesverband die wichtigsten rechtlichen Konsequenzen und praktischen Hinweise für die AWO-Gliederungen zusammengestellt. In dem AWO-internen Mitgliederhandbuch finden sich weitere relevante Informationen und ein Praxisleitfaden zu virtuellen AWO-Zusammenkünften.
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Fachbereich Vereinsrecht
Verantwortliche für Vereinsrecht im Bundesverband