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Von: Stephan Wassmuth
Stephan Wassmuth, Vorsitzender des Bundeselternrats, beschreibt sein Verständnis einer gelingenden Bildungs- und Erziehungskooperation von Schule und Eltern.
Guter Ganztag aus Sicht der Eltern
Das Thema Ganztagsschulen beschäftigt den Bundeselternrat inhaltlich bereits seit vielen Jahren und es wurden hierzu einige Resolutionen und Pressemitteilungen verfasst, welche die Elternforderungen widerspiegeln. Darüber hinaus ist er u.a. aktiv bei Ganztagsschulen.org des BMBF.
Guter Ganztag aus Sicht der Eltern
- ist wichtig für die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit durch individuelle Förderung der Lernenden
- verwirklicht den gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus (Ganztagsschule braucht die Mitwirkung von Eltern)
- verzahnt formelles und informelles Lernen
- ist ein wichtiges Instrument zur nachhaltigen Kommunalentwicklung
- berücksichtigt die Umsetzung der UN-Agenda 2030 im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes (Nationaler Aktionsplan BNE).
Chancen- und Bildungsgerechtigkeit (individuelle Förderung des Kindes)
An erster Stelle stehen aus Elternsicht immer die Förderung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit des Kindes selbst sowie dessen individuelle Förderung.
Dabei ist dies nicht ausschließlich die Elternperspektive, sondern die Sichtweise aller am Ganztag Beteiligten.
Die individuelle Förderung des Kindes ist aus vielerlei Gründen immer noch der größte Kritikpunkt beim Thema Ganztagsschule. Auffällig ist hierbei, dass dies bei gebundenen Ganztagsschulen zu mindestens aus Elternsicht anders ist. Hier beschreiben 70% der Eltern, dass sie mit der individuellen Förderung ihres Kindes sehr zufrieden bzw. zufrieden sind. Dies bestätigt u.a. auch die Bertelsmann Stiftung im Rahmen ihrer Untersuchungen.
Die offene Ganztagsschule erreicht diese positiven Werte nicht in gleichem Maße. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielschichtig. Somit spricht aus Elternsicht vieles für die gebundene Ganztagsschule, die aber nur etwa 1/5 des Angebots in Deutschland ausmachen.
Deutschland hat im Vergleich zu anderen Ländern erst spät angefangen, sich mit dem Thema Ganztagsschule und deren Wirksamkeit zu befassen, während das Thema Ganztagsschule im internationalen Vergleich schon lange gelebte Praxis ist.
Umso wichtiger ist aus unserer Sicht auch der Blick zu unseren europäischen Nachbarn. Wir müssen das Rad nicht in allen Bereichen neu erfinden, sondern sollten von den Erfahrungen unserer Nachbarn lernen. Deren wirksame Konzepte genau zu betrachten und diese – soweit es für unsere Verhältnisse sinnvoll erscheint - zu adaptieren und auszubauen, sollte unser Ziel sein.
Hierzu bedarf es - und das überrascht nicht - personeller und finanzieller Ressourcen, denn ein guter Ganztag mit Inklusion ist nur damit qualitativ umsetzbar. Dies ist allen Beteiligten bekannt und eine immer wiederkehrende Forderung im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Grundschulkinder. Darüber wird zu Recht bundes- und länderweit diskutiert.
Unsere Erwartung ist an dieser Stelle, dass bei den Beratungen - nicht wie beim Digitalpakt – zu viel Zeit verstreicht, sondern gemeinsam auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene schnellstmögliche Einigung erzielt und die erforderlichen Mittel bereitgestellt, abgerufen und zielführend eingesetzt werden.
Gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus (Ganztagsschule braucht die Mitwirkung von Eltern)
Ein weiterer und sehr wichtiger Aspekt für den guten Ganztag ist die grundsätzliche Erkenntnis, dass wir Eltern und die Schule einen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag haben. Diese Klarstellung wurde jüngst von der Kultusministerkonferenz erneut formuliert.
Seit vielen Jahren fordert nicht nur der Bundeselternrat, sondern auch zahlreiche Bildungsexperten wie z.B. Prof. Werner Sacher, Prof. Anne Sliwka etc. eine intensivere und partnerschaftlichere Elternmitwirkung in Sachen Schule. Kooperationen mit außerschulischen Partnern sind ein weiterer wichtiger Bestandteil von Gutem Ganztag.
Grundsätzlich sind wir Eltern der Auffassung, dass Lehrende und multiprofessionelle Teams an Schulen bereits gemeinsam mit uns Eltern für beste Bildung arbeiten. Dennoch stellen wir immer wieder fest, dass es unterschiedliche Ansichten gibt, die Eltern die Kompetenz im Rahmen des gemeinsamen Auftrages absprechen. Warum ist das so?
Schon der Begriff „Elternarbeit“ ist missverständlich. Es geht um Bildungs- und Erziehungskooperation mit den Eltern. Als Lehrender ist man mit sehr unterschiedlichen Erwartungen und Anforderungen konfrontiert. Und jetzt ist da auch noch die Bildungs- und Erziehungskooperation mit den Eltern. Da heißt es, ein Aufgabenfeld zu entdecken, das bislang unterentwickelt ist. Eine wichtige Grundlage dafür ist, eine gute Schulgemeinschaft zu bilden. Die Eltern- und Klassenelternversammlungen wären eine Möglichkeit dafür. Leider werden sie gewöhnlich nicht nur als „Elternabende“ bezeichnet, sondern auch entsprechend durchgeführt mit Tagesordnungen in der herkömmlichen Art: Vorstellung der Lehrinhalte im nächsten Halbjahr, Formalitäten, Wahl der Klassenpflegschaft, Ankündigung der Dinge, wo Eltern helfen sollen, Sonstiges.
Hinter den verwendeten Begriffen „Klassenelternversammlung“ oder „Elternversammlung“ und „Klassenpflegschaftssitzung“ steht die Intention, dass Eltern sich versammeln und austauschen und gemeinsame Strategien und Visionen entwickeln sollen. Die Einladung zu solchen Versammlungen muss nicht zwingend von den Lehrkräften kommen, das kann auch von Eltern aus geschehen. Traditionelle Elternabende bringen in dieser Hinsicht oft herzlich wenig.
Eltern und Lehrkräfte müssen sich auf Augenhöhe mit klarer und sich ergänzender Rollenverteilung begegnen, um gemeinsam das Ziel der guten Ganztagsschule voranzubringen. Eine gute Bildungs- und Erziehungskooperation von Schule und Eltern erhöht die Bildungschancen eines Kindes.
Schule hat einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag u.a. zur
- Wissensvermittlung
- Persönlichkeitsentwicklung
- politische Bildung
- Erziehung zur Toleranz
- Vermittlung demokratischer Werte.
Eltern sind Partner der Schule hinsichtlich des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Gerade Ganztagsschulen bieten aufgrund des größeren Zeitfensters eine sehr gute Möglichkeit, diesen klaren und gemeinsamen Bildungsauftrag zu leben und ihn gelingen zu lassen. Mit qualitativ gutem Ganztag würde sich die Chancengerechtigkeit der Lernenden erhöhen. Im Ganztag bieten sich mehr Möglichkeiten, sich etwa am Arbeitsrhythmus der Eltern zu orientieren und den Einfluss anderer Professionen zu nutzen. Damit Eltern ihre partnerschaftliche Mitwirkung im Bildungs- und Erziehungsauftrag optimieren können, ist der von uns immer wieder geforderte qualitativ hochwertige Ausbau von Elternbildung notwendig. Einige Bundesländer sind hier bereits auf dem richtigen Weg mit Programmen wie beispielsweise „Elan“ in Hessen, „Elternmitwirkungsmoderatoren“ in Sachsen oder der Elternstiftung Baden-Württemberg mit ihrem umfassenden Schulungsangebot.
Verzahnt formelles und informelles Lernen
„Gemeinsam für beste Bildung“ ist das Motto des Bundeselternrats. Es geht nicht allein um die Wissensvermittlung, sondern vielmehr um die Kompetenzvermittlung.
Aber auch das Erlernen von Verbraucherbildung, wie sie seit 2013 aufgrund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz gefordert wird, gilt es umzusetzen. Hier bietet der gute Ganztag mit seinen zeitlichen Ressourcen bei Auswahl von geeigneten Angeboten ein Füllhorn von Möglichkeiten, die gemeinsam von allen Beteiligten am Bildungssystem genutzt werden könnten. An dieser Stelle hat der gute Ganztag noch einige Defizite, die es zu beseitigen gilt.
Wichtig ist es, die Eltern zu überzeugen, dass es nicht nur um die verlässliche Betreuung der Kinder geht, sondern dass guter Ganztag viel mehr leisten kann.
Bereits der eingangs zitierte Beschluss der Kultusministerkonferenz zeigt auf, welche Defizite es im Rahmen des guten Ganztages gibt. Mittlerweile findet sich zwar die Thematik in vielen Lehrplänen der Länder wieder, aber über 70% der Befragten sind sich einig, dass bei den Lernenden viel zu wenig davon ankommt.
Bei Gesprächen zu diesem Thema wurde deutlich, dass es nicht nur bei der Digitalisierung der Lernenden zu großen Defiziten kommt, sondern auch bei ganz alltäglichen, aber wichtigen Themen wie z.B. Vertragsabschlüssen etc. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bietet hierzu ein Starterkit zum Thema „Verbraucherschule“ an. Darin werden Impulse und Praxisbeispiele aufgezeigt, die in der Schule umgesetzt werden können.
Ein weiteres Thema sind Hausaufgaben. Für Familien, deren Kinder Ganztagsschulen besuchen, stellt sich die Frage, ob Hausaufgaben überhaupt noch ein zeitgemäßes Modell sind und wie sie sich durch alternative Übungsmodelle ersetzen bzw. in den Unterricht integrieren lassen. Der Bundeselternrat ist der Meinung, dass hier gerade mit Blick auf die individuelle Förderung andere Methoden Vorrang haben sollten. Auch hierdurch würde sich die Chancengerechtigkeit der Lernenden erhöhen.
Scharf formuliert wurde einmal gesagt: „Hausaufgaben sind Hausfriedensbruch.“
Nachhaltige Kommunalentwicklung
Schule ist nicht nur Lernort, sondern auch Sozial- und Lebensraum. Daher sind Schule und guter Ganztag ein wichtiger Bestandteil der Kommunalentwicklung. Im Rahmen der Resolution der Herbstplenartagung 2018 hat der Bundeselternrat dies ausführlich thematisiert.
Vielerorts entsprechen Schulgebäude und Schulentwicklungsplanung nicht dem tatsächlichen Bedarf, der demografischen Entwicklung und den heutigen Ansprüchen an Bildung. Auch die Einbeziehung von Schulwegen als Lern- und Lebensort findet nicht statt.
In der Tagung im November 2018 ist der Bundeselternrat der Frage nachgegangen, wie mit dieser Situation umzugehen ist und wie künftig eine solche Fehlentwicklung vermieden werden kann.
Kinderfreundliche Städte und Gemeinden sind lebendige Städte und Gemeinden. Die Bereitstellung kinder- und jugendfreundlicher Bildungsräume ist eine zentrale Aufgabe der Kommunen. Die Möglichkeiten, Schulentwicklung und Stadtplanung in Einklang zu bringen, werden diesbezüglich bislang unzureichend genutzt.
Eine breite Beteiligung aller schulischen und außerschulischen Akteure an Schul- und Stadtentwicklungsplanung ist zwingend notwendig und erhöht die Chancengerechtigkeit.
Schulbauplanung ist nicht die bloße Gestaltung von Flächen und Räumen, sondern muss das Umfeld mit einbinden. Um den vielfältigen Bedürfnissen und Herausforderungen unserer heutigen Gesellschaft gerecht zu werden, müssen Bildungseinrichtungen ansprechend und einladend gestaltet sein. Schule muss ein Ort der Begegnung sein, indem sie sich für den Sozialraum öffnet. Davon profitiert das gesamte Umfeld. Erreicht werden kann dies z.B. mit einer ganztägigen, multifunktionalen Nutzung der Bildungseinrichtungen. So ließen sich auch die Schulen sichern, die ansonsten wegen rückläufiger Schülerzahlen geschlossen werden müssten.
Gerade die gute Ganztagsschule hat hier eine Verantwortung, da sie mit ihren Möglichkeiten alle Voraussetzungen mitbringt, sich in dieses Thema aktiv einzubringen.
Um eine gute Erreichbarkeit der Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, ist auch die Verkehrsplanung anzupassen. Pendelstress ist zu vermeiden. Das Mobilitätsverhalten und das subjektive Sicherheitsempfinden haben sich verändert. Schulwege werden teilweise nicht mehr als sicher empfunden oder die Entfernung zur Schule hat sich regional erhöht. Das hat zur Folge, dass sich der Anteil der Schulanfänger, die zu Fuß zur Schule gehen, von über 90% im Jahre 1970 auf weniger als 20% bereits im Jahre 2000 verringert hat. Hierdurch entwickelt sich vielerorts ein Verkehrschaos vor Schulen. Durch Öffnung und Entwicklung der Schulumgebung können die Schulwege zum Erfahrungs- und Lernraum werden, um die kognitive Entwicklung und Selbstständigkeit der Kinder zu stärken.
Berücksichtigung der UN-Agenda 2030 im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes (Nationaler Aktionsplan BNE)
Gerade die Ganztagsschule hat beste Voraussetzungen für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung). Dies gilt für alle Bereiche des Unterrichts und die inklusive Bildung.
Die bekannten 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung – die Sustainable Development Goals (SDGs) - müssen in das Konzept der Ganztagsschule Einzug halten und gelebt werden.
Ergebnisse des Workshops und die geführten Diskussionen am 19.03.2019
Guter Ganztag und der Rechtsanspruch bereiten unsere Kinder auf das Leben von morgen und übermorgen vor. Grundsatz muss sein, dass nicht nur eine Verlängerung der Schultage und eine Rechnung nach Unterrichtsstunden erfolgt, sondern dass eine Taktung nach Phasen der Anspannung und Entspannung erfolgt. Kinder sollen gerne Zeit in der Schule verbringen, weil sie dort Neues lernen und mit anderen Mitschülerinnen und Mitschülern freie Zeiten mit Spiel und Bewegung verbringen. Die Teilnehmer formulierten „die Kinder müssen die Möglichkeit haben zu sagen: ich bin gerne hier, ich bin noch nicht fertig, wir müssen noch etwas fertigmachen“. Dafür braucht der gute Ganztag neben vielfältigen Angeboten auch die Erkenntnis, dass Schule mit dem Lebens- und Sozialraum des ganzen Quartiers (Stadtteils) verknüpft werden muss. Schule ist nicht mehr nur Lernort, sondern Lebens- und Sozialraum.
Im Weiteren wird der Partizipation von Eltern ein hoher Stellenwert zugeschrieben. Eltern sind Partner des Lehrpersonals. Dies muss ein demokratisches Grundverständnis sein. Die einzelnen Verantwortungen sind gemeinsam auszuarbeiten und zu verhandeln. Eltern sind nicht pauschal formuliert „die Eltern“, sondern vielmehr ein Teil des gesamten Ganztags in einer Schule und sollten hier fester Bestandteil der Planung und Ausgestaltung sein. Der gute Ganztag und dessen Rechtsanspruch sind gemeinsam partizipativ zu erarbeiten und zu gestalten. Hier ist immer die Heterogenität eines jeden Einzelnen und der gesamten Familie zu sehen. Wird dies bei der Ausgestaltung berücksichtigt wird ein demokratisches Grundverständnis entstehen, dass unserer gesamten Gesellschaft im gemeinsamen Zusammenleben zukünftig deutlich helfen wird. Bei einer gemeinsamen Entwicklung eines Schulkonzepts wird dieses von allen Beteiligten getragen und gemeinsam gelebt werden. Somit kommt es zu einem wertschätzenden Miteinander aller Beteiligten und stellt eine wesentliche Gelingensbedingung dar. Dieser Austausch ist kein einmaliger Vorgang, sondern einer stetigen Evaluierung unterworfen.
Ein weiteres wichtiges Ziel lautete: „Wohlbefinden des Kindes am heutigen Tag“. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der Ganztag die Grundlage schaffen muss, dass der Ganztag kindgerecht ist und ebenfalls partizipiert. Das bedeutet, dass die Ganztagsschulen u. a. auch in räumlicher Sicht ganztagsfähig sein müssen. Dies ist mit Schulbauten des 19. Jahrhunderts nicht möglich. Schüler des 21. Jahrhunderts brauchen auch Schulen des 21. Jahrhunderts und müssen den Anforderungen von Lernen und Freizeit gerecht werden. Hierzu zählt eine hohe Multifunktionalität, die sich auf die wechselnde Situation des Ganztags einrichten kann. Neben den klassischen Lehrräumen benötigen Ganztagsschulen auch Essensräume, Bibliotheken, Differenzierungsräume, Rückzugs- und Ruheräume, aber auch Räumlichkeiten für das Lehrpersonal und die multiprofessionellen Teams.
Stephan Wassmuth ist Vorsitzender des Bundeselternrats, die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund 8 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Der Beitrag ist der verschriftlichte Vortrag, den Herr Wassmuth auf dem zweiten Workshop „Ziele und Potenziale eines ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebots für Grundschulkinder aus unterschiedlichen Perspektiven“ am 19. März 2019 in Berlin im Rahmen der Expert*innenrunde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ gehalten hat.
Initiator der Veranstaltungsreihe ist ein Arbeitsbündnis von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Bertelsmann Stiftung, Robert Bosch Stiftung und Stiftung Mercator. Die im Artikel dargestellten Ergebnisse aus der Diskussion in der nachfolgenden Arbeitsgruppe verdeutlichen das engagierte Ringen um gute und tragfähige Lösungen auf dem Weg zu einem guten Ganztag.