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Am 18. März 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregeln unter anderem für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Ebenfalls werden Leistungen für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige und Nahestehende an das Pandemiegeschehen angepasst und Befristungen ausgesetzt oder verlängert.
Die AWO- Pflegeberatung hat dazu das Informationsblatt mit dem Titel:„Welche veränderten Leistungen erhalten Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten? Gesetzliche Sonderregeln“ wieder aktualisiert und zur besseren Lesbarkeit die gewohnte Übersichtsstruktur beibehalten.