Aktuell
22.01.2020 | Stellungnahmen

Grundrente

Von: Ragnar Hoenig

 

Mitte Januar hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf für ein Grundrentengesetz vorlegt. Der AWO Bundesverband hat diesen Entwurf geprüft und für die Anhörung am 22. Januar 2019 eine Stellungnahme erarbeitet.    

 

Im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 hatten sich CDU, CSU und SPD auf die Einführung einer Grundrente verständigt. Ziel war es, Altersarmut zu bekämpfen und die Lebensleistungen derjenigen Versicherten bei der Rente besser anzuerkennen, die lange Jahre zu einem Niedriglohn gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Zur Umsetzung dieses Vorhabens schlug Bundesarbeitsminister Heil ziemlich genau ein Jahr später ein Paket aus drei Maßnahmen vor. In der gesetzlichen Rentenversicherung sollte eine Grundrente für langjährig Versicherte ohne Bedürftigkeitsprüfung sowie beim Wohngeld und bei der Grundsicherung Freibeträge für die gesetzliche Rente eingeführt werden. Vor allem die fehlende Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente stieß beim Koalitionspartner auf heftigen Widerstand. Im November 2019 einigten sich die Koalitionspartner im Koalitionsausschuss dann auf einen Kompromiss: eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, aber mit Einkommensprüfung.

 

Dieser Kompromiss ist Grundlage des Referentenentwurfs, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16. Januar 2020 dem AWO Bundesverband zur Stellungnahme zugesandt hat. Dem Grunde nach setzt der Referentenentwurf die Vorschläge von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom Februar 2019 um. Es soll eine Grundrente für langjährig Versicherte sowie Freibeträge beim Wohngeld und bei der Grundsicherung für gesetzliche Renten von langjährig Versicherten geben. Einen entscheidenden Unterschied gibt es allerdings: Bei der Grundrente soll eine Einkommensprüfung stattfinden, die im Wege eines voll automatisierten Datenabgleichs zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden ablaufen soll.

 

Die AWO begrüßt, dass sich die Koalitionsparteien trotz der erheblichen Meinungsverschiedenheiten auf einen Kompromiss verständigen konnten. Denn die Grundrente ist ein rentenpolitisches Kernversprechen der Großen Koalition in der 19. Legislaturperiode. Die AWO fordert seit langem, dass die steigende Altersarmut gezielter bekämpft und die Lebensleistungen von Versicherten bei der Rente besser anerkannt werden, wenn sie trotz eines niedrigen Verdienstes über viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Die vorgeschlagene Einkommensprüfung überzeugt allerdings im Ergebnis nicht und die AWO hält an ihrer Forderung fest, dass die Grundrente als Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bedürftigkeits- und bedarfsunabhängig gewährt werden muss. Ebenso wenig überzeugt die Begrenzung der Rentenfreibeiträge auf langjährig Versicherte. Wenn bei der gesetzlichen Rente Versicherungs- und Bedürftigkeitsprinzip nicht vermischt werden dürfen, dann muss dies umgekehrt auch für die Grundsicherung gelten. Die Rentenfreibeträge müssen ohne Rücksicht auf die Dauer der Rentenversicherung gewährt werden.

 

 

Dokumente zum Referentenentwurf für ein Grundrentengesetz

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...