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Von: Dr. Petra Rostock
Am 28. April beginnen im Bundestag die Debatten um eine Neufassung der §§ 177 und 179 des Sexualstrafrechts. Ein Bündnis aus Frauen- und Menschenrechtsorganisationen und zahlreiche Unterstützer/innen wenden sich aus diesem Anlass in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und alle Bundestagsabgeordneten. Darin fordern sie eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Regierungsentwurfs.
Als einer der Träger von Frauenhauskoordinierung e.V. ist die AWO Teil des Bündnisses "Nein heißt Nein", das eine zeitgemäße und menschenrechtskonforme Weiterentwicklung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung fordert.
Die zentralen Argumente: Der Gesetzentwurf schließt zwar einige Schutzlücken, doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird weiterhin nicht anerkannt. Übergriffe bleiben straffrei, auch wenn die von Gewalt betroffene Person ihr klares "Nein" bekundet, sich der Täter jedoch darüber hinweggesetzt hat. Maßgeblich für die Be- und Verurteilung bleibt also das Verhalten der geschädigten Person und nicht des Täters. Das widerspricht menschenrechtlichen Vorgaben wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).