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Von: Claudia Pohl
Am 13.3.2018 fand die Veranstaltung des AWO Bundesverbandes zu der neuen Beratungsleistung gem. §132g SGB V statt. Es wurden detaillierte Informationen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gegeben. Die rund 50 Teilnehmenden signalisierten hohes Interesse, diese Leistung in ihren Einrichtungen anzubieten. Fragen, die sich mit der Umsetzung verbinden, konnten gestern beantwortet werden.
© Claudia Pohl, Referentin für Altenhilfe, AWO Bundesverband e.V.
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz wurde die neue Leistung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ gesetzlich geschaffen. Mit der Ende 2017 getroffenen Vereinbarung über Inhalte und Anforderungen zur Erbringung dieser Leistung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ( GKV-SV) haben nun Einrichtungen der stationären Altenhilfe und Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Möglichkeit, diese neue Beratungsleistung anzubieten.
Ziel der Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist, dem Einzelnen eine selbstbestimmte Entscheidung über seine Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen zu ermöglichen und zu unterstützen. Die eigene Entscheidung dient als Grundlage für eine Behandlung und Versorgung am Lebensende, die den geäußerten Vorstellungen und Wünschen entspricht.