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Berlin, den 20.07.2021. Häusliche Gewalt betrifft nach wie vor in überwiegendem Maße Frauen und Mädchen: Jede vierte Frau in Deutschland erlebt Gewalt durch aktuelle und/oder ehemalige Beziehungspartner. Für das Jahr 2020 verzeichnen viele Polizeistatistiken der Länder Anstiege von Gewalt gegen Frauen. Auch das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ erhielt 2020 15 % mehr Beratungsanfragen. Umso dringlicher muss der vorbehaltlose Zugang zu Schutz und Hilfe für jede von Gewalt betroffene Frau und ihre Kinder endlich bundeseinheitlich gewährleistet werden. Und zwar im Sinne der völkerrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Es ist ein echter Skandal, dass es bis heute keinen Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder und keine Regelfinanzierung für Einrichtungen gibt, in denen von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder Schutz finden, wenn sie ihn benötigen. Die AWO fordert: Um Frauen und Mädchen vor Gewalt besser zu schützen, muss der Ausbau von Schutzplätzen in Frauenhäusern und Beratungsangeboten voran gebracht werden. Eine bundeseinheitliche auskömmliche Finanzierung der Infrastruktur ist sicherzustellen.
„Fest steht: Geschlechtsspezifische Gewalt findet statt, gleichzeitig ist der Gewaltschutz unzureichend. Nach wie vor sind Schutz und Hilfe für viele gewaltbetroffene Frauen in der Realität nicht nutzbar: Frauen ohne Anspruch auf SGB-Leistungen wie EU-Bürgerinnen, Rentnerinnen, Auszubildende und Studierende sowie Empfängerinnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können sich die Kosten für die Schutzunterkunft und die psycho-soziale Beratung schlicht nicht leisten.“, so Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbands. „Finanzielle Doppelbelastung und Verschuldung sind die Folge. Der Verbleib in der Gewaltsituation erscheint für viele zwangsläufig als die einzige Perspektive.“
Ein eigener einschränkungsloser Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder sollte deshalb neben dem Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsleistungen auch Leistungen zum Lebensunterhalt beinhalten, um insbesondere in den ersten Wochen in einer Schutzeinrichtung finanziell abgesichert zu sein.
Zusätzlich braucht es spezifische Hilfsangebote sowie Zugang zu barrierefreien Zufluchtsorten und Informationen für u.a. Frauen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen sowie Trans-Personen, da sie in besonderem Maße von körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind.
Auch Migrant*innen stehen häufig vor großen Hürden aufgrund von aufenthaltsrechtlichen Fragen. Unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status muss jede Frau die Möglichkeit haben, Schutz- und Beratungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können. Der Aufenthaltsstatus von gewaltbetroffenen Mädchen und Frauen muss daher unabhängig vom Fortbestand der familiären Bindung gesichert sein und der Vorbehalt der Bundesregierung gegen eheunabhängige Aufenthaltstitel (§ 59 der Istanbul-Konvention) zurückgenommen werden.
Des Weiteren bedarf es mehr Ressourcen für Fachkräfte wie Weiterbildungen und Möglichkeiten zum fachlichen Austausch, damit diese den Hilfebedarfen der Gewaltbetroffenen in angemessener Weise entsprechen können. Denn Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen leisten anspruchsvolle psycho-soziale Arbeit bei gleichzeitiger prekärer Ausstattung des Hilfesystems.
„Interventions-, Schutz- und Hilfeangebote sind eine Seite der Gewaltschutzarbeit. Nach wie vor fehlt in Deutschland jedoch die Entwicklung und Umsetzung einer flächendeckenden, dauerhaften und nachhaltigen Präventionsstrategie.“, so Schubert abschließend.
Über die Kampagne zur Bundestagswahl 2021
Die AWO begleitet die 12 Wochen bis zur Wahl unter dem Motto „Deutschland, Du kannst das!“ mit sozial- und gesellschaftspolitischen Forderungen an die kommende Bundesregierung. In dieser Woche startet der Themenschwerpunkt „Geschlechtergerechtigkeit“. Mehr dazu unter: https://awo.org/bundestagswahl-2021
Kontakt:
Jennifer Rotter
Pressesprecherin