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4 Leitfragen als Schlüssel bei der Suche nach den passenden Fördermitteln
Die Fördermöglichkeiten für internationale Jugend- und Fachkräfteaustausche sind vielfältig, um nicht zu sagen unübersichtlich…ein regelrechter Förderdschungel!
Nach einer Überblicksdarstellung zu den Förderinstitutionen gibt dieser Blogartikel anhand von vier Leitfragen eine Orientierung bei der Suche nach der passenden Förderung.
Internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche werden in Deutschland u. a. durch die bilateralen Jugendwerke und Koordinierungszentren gefördert:
- Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
- Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW)
- ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
- Tandem – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
- Stiftung DRJA – Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
- UK-German Connection
- Deutsch-Türkische Jugendbrücke
Ein weiterer Förderer ist das Bundesministerium für Familie Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche über den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes unterstützt.
Darüber hinaus ist JUGEND für Europa, die Nationale Agentur für das EU-Bildungsprogramm „Erasmus+ Jugend“, eine wichtige Förderstelle, über die u. a. Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche aus EU-Mitteln unterstützt werden.
Schließlich gibt es noch Fonds und Stiftungen mit spezifischen Förderzwecken wie zum Beispiel den „Deutsch-Französischen Bürgerfonds“ für generationenübergreifende Projekte, den „Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds“ oder die „Stiftung EVZ – Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“, die Projekte an historischen Orten der NS-Verfolgung und -Vernichtung sowie Fragen von europäischen Erinnerungskultur(en) fördert.
Weitere Förderinfos & Newsletter
Infos über die Förderstellen, für die der AWO Bundesverband Zentralstelle ist: www.awo.org/jugendaustausch-foerderung
Alle Förderinstitutionen im Überblick im Förderkompass für internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche
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4 Leitfragen für die Fördermittelsuche
Eine internationale Jugendbegegnung oder ein Fachkräfteaustausch müssen mit ausreichend Vorlaufzeit geplant werden, um eine passgenaue Förderung zu finden und ggf. noch einen oder mehrere Projektpartner im Ausland. Für die Antragstellung müssen zudem spezifische Fristen eingehalten werden, in der Regel der 01.09. des Vorjahres (für Tandem, ConAct und BMFSFJ) bzw. der 31.10. des Vorjahres (für DFJW und DPJW).
Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren. Eine wichtige Leitfrage für die Auswahl einer passenden Förderung ist sicherlich die Höhe der Förderung.
Letztlich sind jedoch andere Faktoren für die Auswahl der Förderung ausschlaggebend! Welche Faktoren das sind, erfahren Sie anhand folgender Leitfragen:
1. Mit welchem Land oder mit welchen und wie vielen Ländern soll das Projekt stattfinden?
Die erste Vorüberlegung bei der Suche nach einer passenden Förderung betrifft die Frage, mit welchem Land oder mit welchen und wie vielen Ländern das Projekt umgesetzt werden soll. Sollen die Jugendbegegnung oder der Fachkräfteaustausch mit Frankreich, Polen, Griechenland, Tschechien, Israel, Russland, Großbritannien oder der Türkei stattfinden, dann sind die oben genannten bilateralen Jugendwerke und Koordinierungszentren die richtige Adresse. Austausche mit allen weiteren Ländern können aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes gefördert werden.
Für die zuvor aufgezählten Länder ist aber auch eine Förderung aus Mitteln des EU-Programms „Erasmus+ Jugend“ möglich, da die genannten Länder EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierte Drittländer oder nicht assoziierte Drittländer in der Nachbarschaft der EU sind. Kleine Randnotiz: Für Letztere sind nur 25% des Erasmus+ Budgets vorgesehen! Und für Großbritannien und die Schweiz gibt es spezifische Regelungen. Eine Liste über alle Erasmus+ Programmländer kann hier eingesehen werden.
Jedoch ist nicht nur die Frage nach dem gewünschten Partnerland entscheidend, sondern auch die Frage nach der gewünschten Anzahl der Partnerländer. Bilaterale Begegnungen für junge Menschen und Fachkräfte der Jugendarbeit werden von allen Förderinstitutionen unterstützt. Tri- oder multilaterale Projekte hingegen nicht. Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) und das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) fördern neben bilateralen Begegnungen auch trilaterale Austauschprojekte. Wohingegen die Koordinierungszentren in der Regel ausschließlich bilaterale Begegnungen fördern. Und über Erasmus+ Jugend können bi-, tri- und multilaterale Begegnungen gefördert werden.
2. An welche Zielgruppe richtet sich das Projekt?
Die Förderstellen für den Jugend- und Fachkräfteaustausch unterstützen Begegnungsprojekte für unterschiedliche Zielgruppen. Während es bei Austauschen für Fachkräfte keine spezifischen Altersgrenzen gibt, gelten bei Jugendbegegnungen je nach Förderinstitution unterschiedliche Vorgaben.
Grob lässt sich festhalten, dass Projekte für junge Menschen im Alter ab 8 Jahren bis max. 26 oder 30 Jahren förderfähig sind. Doch Vorsicht, die Regelungen sind nicht einheitlich! Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist die einzige Fördereinrichtung, die aktuell Begegnungen für Kinder von 3 bis 6 Jahren sowie von 7 bis 12 Jahren im Rahmen ihrer regulären Förderrichtlinien unterstützt. Das DFJW hat für diese Zielgruppen auch entsprechende pädagogische Ansätze und Methoden entwickelt (u. a. die Deutsch-Französische Kinderkiste). Auch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) und Tandem – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch fördern Begegnungen für Kinder von 3 bis 8 Jahren, jedoch im Rahmen spezifischer Programme.
Dagegen können an Begegnungen, die über die anderen Koordinierungszentren und das BMFSFJ gefördert werden, nur Kinder ab 8 Jahren (bis max. 26 Jahre) teilnehmen. Beim Deutsch-Griechischen Jugendwerk (DGJW) ist die Altersgrenze auf 12 bis 30 Jahre festgelegt. Und das EU-Programm „Erasmus+ Jugend“ richtet sich ausschließlich an junge Menschen ab 13 Jahren (bis max. 30 Jahre).
Plant man also eine Begegnung für Kinder, z. B. im Alter von 6 bis 9 Jahren, ist letztlich das Alter der Zielgruppe entscheidend dafür, mit welchem Partnerland ein Projekt umgesetzt werden kann und nicht umgekehrt.
3. Welche Art von Beratung und Unterstützung ist gewünscht?
Eine weitere Leitfrage ist die nach der Art der Beratung und Unterstützung während der Planungs- und Umsetzungsphase. Der AWO Bundesverband ist Zentralstelle für die zuvor genannten Förderinstitutionen mit Ausnahme vom Deutsch-Griechischen Jugendwerk (DGJW), der UK-German Connection, der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke und JUGEND für Europa (Erasmus+ Jugend) sowie der Förderfonds. Das Zentralstellenverfahren hat den Vorteil, dass die Antragsteller*innen direkt vom AWO Bundesverband beraten und unterstützt werden. Denn als Zentralstelle ist der Bundesverband nicht nur für die Mittelweiterleitung zuständig. Er berät und unterstützt die Antragsteller*innen der AWO und der Jugendwerke der AWO während des gesamten Prozesses von der Planung über die Antragstellung bis hin zur Abwicklung des Verwendungsnachweises. Zudem unterstützt er die innerverbandliche Vernetzung, die Projektpartnersuche im Ausland und organisiert Fachveranstaltungen.
Für die genannten Förderinstitutionen, für die der AWO Bundesverband keine Zentralstellenfunktion übernimmt, berät der Bundesverband nur orientierend und sichert die Schnittstellenfunktion, indem er interessierte Antragsteller*innen der AWO und Jugendwerke für eine weitere Beratung an die richtigen Ansprechpersonen der jeweiligen Förderstellen vermittelt.
4. In welchem Verhältnis stehen Verwaltungsaufwand und Förderhöhe?
Es ist nicht leicht, einen Vergleich zwischen dem Verwaltungsaufwand bei den verschiedenen Förderstellen zu ziehen. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Antragstellung bei den bilateralen Jugendwerken und Koordinierungszentren nicht so umfangreich ist wie etwa im EU-Programm „Erasmus+ Jugend“. Allerdings sind die Verwendungsnachweise aufgrund der Belegpflichten (es wird spitz abgerechnet!) im Vergleich aufwändiger. Das EU-Programm „Erasmus+ Jugend“ ist zwar bei der Antragstellung aufwändig, bietet jedoch andere Vorteile wie z. B. einen Zuschuss zu Organisationskosten, eine Inklusionsunterstützung und geringere Belegpflichten aufgrund der Abrechnung über Pauschalen.
Es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass es sich bei der Förderung von Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustauschen um einen Projektkostenzuschuss handelt und nicht um eine Vollförderung. Bestehende Förderlücken müssen mit Teilnahmebeiträgen, zusätzlichen Fördergeldern und/oder Eigenmitteln geschlossen werden. Dennoch ermöglichen die Förderrichtlinien der bilateralen Jugendwerke (DFJW, DPJW, DGJW) und des EU-Programms „Erasmus+ Jugend“ eine solide finanzielle Unterstützung. Für Projekte, die sich an junge Menschen mit geringeren Zugangschancen zum Jugendaustausch richten, setzen das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und „Erasmus+ Jugend“ höhere Fördersätze an.
Um sich ein genaueres Bild über die Höhe der Förderungen zu machen, lohnt sich daher ein genauerer Blick auf die konkreten Fördersätze!
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