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AWO besorgt über die Änderungsvorschläge zum Schengener Grenzkodex
In der heutigen Sitzung des EU-Rates "Justiz und Inneres" soll eine Einigung darüber erzielt werden, eine so genannte Instrumentalisierungsverordnung in den Schengener Grenzkodex aufzunehmen. Damit würde endgültig der Schutz von Menschen geopfert werden zugunsten der Abschottung europäischer Grenzen. Der AWO Bundesverband kritisiert das scharf.
Im Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen geänderten Schengener Grenzkodex und einen Vorschlag zur Einführung einer sog. „Instrumentalisierungsverordnung“. Sie besagt, dass europäische Grenzen geschlossen werden und auch geschlossen bleiben dürfen, wenn Organisationen oder Staaten Flüchtlingsbewegungen einsetzen, um Europa politisch unter Druck zu setzen. Die Folge davon wären Zurückdrängungen von Menschen an den europäischen Außengrenzen unter Einsatz von Zwang und Gewalt und unter Duldung von lebensbedrohlichen und menschenrechtswidrigen Zuständen für diejenigen, die an den Grenzen verharren müssen.
Die Änderungen beruhen auf den Geschehnissen des letzten und Anfang dieses Jahres, als Schutzsuchende zu Tausenden an der polnisch-belarussischen Grenze verharrten. Sie erhielten keinen Zugang zum europäischen Asylsystem und wurden immer wieder auch unter Zwang zurückgedrängt. Mit der Instrumentalisierungsverordnung können Mitgliedstaaten dann vom europäischen Asyl-Besitzstand abweichen. Zudem wird deklariert, dass die Instrumentalisierung von Migrant*innen nicht nur durch Regierungen von Drittstaaten erfolgen kann, sondern auch durch nichtstaatliche Akteure.
Den problematischen Vorschlag der Europäischen Kommission und den letzten Kompromissvorschlag der französischen Ratspräsidentschaft mit vielen negativen Änderungen unterstützt der AWO Bundesverband nicht. „Das Konzept der Instrumentalisierung darf nicht in EU-Recht aufgenommen werden. Deutschland sollte keine Bestimmungen vereinbaren, die erhebliche Auswirkungen auf den Zugang zu Asyl in Europa haben werden, ohne dass die Auswirkungen des Vorschlags auf die Grundrechte geprüft worden sind“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes.
Kontakt:
Jennifer Rotter
Pressesprecherin