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Von: Dieter Eckert
Die Qualität der Ganztagsschulen hängt vorrangig von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen bzw. Kreise ab. Große regionale Ungleichheiten bzgl. Finanzierung, Standards und Strukturen sind die Folge, die durch die pauschale Erhöhung der kommunalen Pflichtanteile nicht ausgeglichen werden. Das Land NRW ist gefordert, eine angemessene Finanzierungsgrundlage für Ganztagsschulen, unabhängig vom Finanzstatus der Kommunen bzw. Kreise zu gewährleisten.
Nachdem die Arbeiterwohlfahrt das Thema der unzureichenden Finanzierung des Offenen Ganztags aufgegriffen hatte, wurde eine gemeinsame Positionierung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW entwickelt.
In dem Positionspapier werden konkrete Rahmenbedingungen für Personal und Ausstattung genannt und gefordert, die Mindestbedingungen für eine pädagogische Qualität festzulegen (sog. Kernangebot).
Der dafür notwendige Finanzrahmen von 2.700,- bis 3.000,- Euro pro Kind entspricht in der überwiegenden Mehrzahl der Kommunen bei weitem nicht den bisherigen kindbezogenen Zuschüssen durch Land, Kommunen und Elternanteilen.
Die Forderung nach Anpassung der Zuwendungen und Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen wurde an das Schulministerium gerichtet.