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Familien brauchen eine gute Qualität der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Von: Sven Iversen

 

Sven Iversen von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen  Familienorganisationen (AGF) benennt sieben Grundbedingungen, die Familien an gute Ganztagsbetreuungsangebote im Grundschulalter stellen.

Familien brauchen eine gute Qualität der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) begrüßt die Kampagne der AWO für einen qualitätsvollen Ausbau der Ganztagsangebote für Grundschulkinder. Ganztagsbetreuung auszubauen und ihre Qualität so zu erhöhen, dass die Zukunftschancen unserer Kinder durch Bildungsangebote nachhaltig verbessert und Chancengerechtigkeit für alle Kinder gesichert wird, ist auch ein wichtiges Anliegen der Familienorganisationen. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass eine hohe Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungs-Qualität gewährleistet werden kann. Zudem muss der „Ganztag“ von Grundschulkindern einen Umfang bieten, der es allen Familien ermöglicht von den Angeboten zu profitieren. Das schließt eine umfängliche, bedarfsgerechte Ferien- und Randzeitenbetreuung mit ein. Daher teilen wir die Forderung an Bund und Länder, der Qualität im Ganztag einen angemessenen Raum einzuräumen und die Kompetenz der Familien- und Fachverbände sowie der Kinder- und Jugendhilfe in die Beratungen einzubeziehen. Ausführlich hat sich die AGF in einem Positionspapier im Juni 2020 zu Qualitätskriterien der Ganztagsbetreuung aus Sicht von Familien geäußert.

Vielfalt der Familien berücksichtigen

Familien sind vielfältig und haben unterschiedliche Bedarfe und Wünsche an die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Für die Kinder im Grundschulalter stellen Schule und Hort Bildungs- und Lernorte dar. Sie müssen aber auch gute Lebensorte sein, in denen sie Freundschaften leben, Freunde und andere Kinder treffen, sportlich und kulturell aktiv werden sowie Alltagsherausforderungen meistern können.

Je nach Familienformen, je nach Erwerbsbeteiligung der Eltern und je nach erzieherischen Vorstellungen und Familienbildern können Unterschiede in den Betreuungswünschen bestehen, zum Beispiel hinsichtlich des Umfangs, der Flexibilität und des Verpflichtungsgrades der Teilnahme. Viele Eltern benötigen Ganztagsangebote, um die Verpflichtungen aus Erwerbs- und Familienarbeit zu bewältigen. Das Fehlen von Ganztagsangeboten bedeutet für diese Familien enorme Belastungen und Stress bei dem Vorhaben, Familienarbeit und Beruf miteinander zu vereinbaren und eine geschlechtergerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten in der Familie vorzunehmen. Vor allem wollen Eltern aber eine gute Betreuung für ihre Kinder. An oberster Stelle steht für sie in der Regel das Wohlergehen des Kindes.

Eine Qualität der Ganztagsbetreuung, die das Wohlergehen der Kinder und der Familien ins Zentrum stellt, muss aus Sicht der AGF folgende Punkte berücksichtigen:

  • Orientierung an altersspezifischen Bedürfnissen der Kinder: Ganztags­betreuung braucht Räume und Regeln, die den Bedürfnissen der Kinder im Grundschulalter entsprechen. Deren stark ausgeprägtem Bewegungsbedürfnis muss in pädagogischer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht Rechnung getragen werden. Es müssen ferner Zeit und Raum für die Erholung und den temporären Rückzug vorhanden sein. Um Selbstwirksamkeit zu entwickeln, müssen sich Kinder als kompetent und nützlich erfahren können. Es müssen räumliche und zeitliche Freiräume der nicht-pädagogisierten Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Kindern sowie für eigenständige Aktivitäten und die Erkundung der schulnachbarschaftlichen Umwelt gegeben sein.
     
  • Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Eltern: Gute Ganztagsbetreuung benötigt einen hohen Partizipationsspielraum für Kinder, damit „Schule als Lernort zu Schule als Lebensort werden kann“. Dazu müssen Kinder generell die Strukturen und Abläufe in der Ganztagsbetreuung stärker als bisher mitgestalten können, unabhängig davon, welches Modell der Ganztagsbetreuung vor Ort gewählt wird. Gute Ganztagsbetreuung benötigt ebenfalls einen hohen Partizipationsspielraum für Eltern. Mit der steigenden Zeit, die Kinder in der Ganztagsbetreuung verbringen, wächst auf der anderen Seite bei Eltern das Bedürfnis, an diesem wichtigen Teil des Lebens der Kinder teilzuhaben oder zumindest ihre Entwicklung in diesem Bereich verfolgen zu können. 
     
  • Umfang der Betreuung: Ein ausreichender Umfang der Betreuung ist für Eltern wichtig. Der zurzeit in der Diskussion befindliche zeitliche Rahmen von Öffnungszeiten an fünf Schultagen mit je acht Zeitstunden, sowie maximalen Ferienschießzeiten von 4 Wochen ist für die AGF ein guter Ausgangspunkt. Damit das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf aber für alle Beschäftigtengruppen – auch die im Schichtbetrieb arbeitenden – und für Alleinerziehende erreicht werden kann, muss eine bedarfsgerechte Randzeiten- und Ferienbetreuung angeboten werden.
     
  • Gute Ausstattung mit Fachkräften / Verbesserung der Ausbildungskapazitäten: Qualifiziertes Personal und gelingende Kooperation sind zentrale Qualitätsmerkmale im Ganztag. Ganztagsbetreuung braucht gute Personalschlüssel sowie gut qualifizierte multiprofessionelle Teams. Hierzu gehören mehrsprachige Fachkräfte, auch jene mit eigener oder familiärer Migrationsbiographie.         
    Zurzeit fehlt es nicht nur an Fachkräften für den Ganztag. Die Ausbildungskapazitäten der Fachschulen und Hochschulen sind nicht ausreichend und der Bedarf an geeigneten Hochschullehrer*innen und Fachschullehrer*innen kann nicht gedeckt werden. Ferner ist das spezifische Arbeitsfeld der Ganztagsbetreuung für „große Kinder“ und dessen spezifischer Kooperationsbedarf bisher nicht ausreichend in den Curricula der Ausbildungsgänge von Lehrer*innen, Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen verankert.    
    Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung muss deshalb mit einer starken Ausbildungs- und Rekrutierungsinitiative für Fachkräfte einhergehen.

     
  • Kooperation ist der Schlüsselaspekt des guten Ganztags: Die Ganztagsbetreuung muss große Kooperationsspielräume für die beteiligten Akteure und eine Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ ermöglichen. Dazu ist eine kontinuierliche Entwicklung der Kooperationskultur und entsprechender Strukturen in den Institutionen notwendig. In der Phase der Neukonzeption und Implementierung eines Ganztagsmodells müssen Fachkräfte aus Schulleitungen, Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen, Eltern und Kinder gemeinsam mit Schulaufsichtsbehörden, Jugendhilfeträgern u.a. ein Konzept für die Ganztagsbetreuung erarbeiten. Dies sind sehr anspruchsvolle Prozesse. Die Kooperationsanforderungen verändern sich nach der Implementierung eines Angebots, bleiben aber weiterhin hoch. Auch der Regelbetrieb stellt erweiterte Anforderungen an die intraprofessionelle Kooperation (z.B. zwischen Lehrkräften oder zwischen Erzieher*innen) und an die interprofessionelle Kooperation (z.B. zwischen Erzieher*innen, Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen). Die Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen Erzieher*innen, Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen muss auf „Augenhöhe“ stattfinden und deutlich weniger hierarchisch gestaltet werden, als dies zurzeit häufig der Fall ist.
     
  • Unterstützung und Evaluation: Um neue Angebote der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor Ort zu implementieren, aber auch um die Qualitätsentwicklung im Regelbetrieb zu gewährleisten, braucht es externe Unterstützungsangebote. Serviceagenturen sollten die Schulen und Horte bei der Entwicklung von Konzepten und internen Qualitätsstandards beraten, die Weiterentwicklung des Gesamtangebots der interdisziplinären Teams fördern, Leitungen und Mitarbeiter*innen beraten sowie Weiterbildungen anbieten und Arbeitsmaterialien für die Ganztagsangebote entwickeln. Eine Evaluation der Implementierungsprozesse sollte durchgeführt werden und kann ebenfalls durch die Serviceagenturen koordiniert werden.

 

Rechtsanspruch mit guter Qualität umsetzen

Bei guter Qualität der Ganztagsbetreuung ist die Einführung eines Rechtsanspruchs ein wesentlicher Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Familien zu erleichtern. Damit würde außerdem die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland verbessert: Es böte sich jungen Familien in Bundesländern, die bisher nur über eine schwach ausgeprägte Struktur der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verfügen, die Perspektive auf mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Ferner sieht die AGF in dieser Initiative das Potenzial, zu mehr Bildungsgerechtigkeit zwischen Kindern aus Familien mit unterschiedlichen Bildungsressourcen beizutragen. Die Ausgestaltung des Qualitätsrahmens ist hierbei allerdings entscheidend.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist jedoch auch eine Frage der finanziellen Mittel. Die Realisierung der genannten Anforderungen an die notwendigen Strukturen müssen durch Bund, Ländern und Kommunen finanziell abgesichert werden. Aktuell finden die entsprechenden Diskussionen zwischen Bund und Ländern statt, mit denen die zukünftigen Leitplanken für den Ausbau des Rechtsanspruchs gefunden werden sollen.

Die AGF appelliert an alle Beteiligten, sich unter Einbeziehung der Qualitätsfragen über die offenen Fragen der Anschubfinanzierung und der dauerhaften finanziellen Absicherung des Regelbetriebs zu einigen und einen Rechtsanspruch auf eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung im Grundschulalter einzuführen.
 

Sven Iversen ist Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der deutschen  Familienorganisationen (AGF) e.V.
In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. sind der Deutsche Familienverband (DFV), die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) zusammengeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ag-familie.de.

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